Beide Branchenverbände kritisieren, dass die neuen NEST-Regelungen keinen verlässlichen Rahmen für die dringend notwendigen Investitionen in die Netzinfrastruktur bieten.
Die neuen Festlegungen seien „enttäuschend und den aktuellen sowie künftigen Aufgaben der Verteilnetzbetreiber absolut nicht angemessen“, erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Nach wie vor fehle ein investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen, der dem steigenden Bedarf an Netzinvestitionen zur Umsetzung der Energiewende gerecht werde. Zwar habe der VKU in der Konsultation einzelne Verbesserungen wie die Einführung eines OPEX-Aufschlags durchgesetzt, die Detailänderungen seien jedoch nicht ausreichend, „um die dringend notwendigen Investitionen in die Verteilnetze auf Rekordniveau auszulösen“, so Liebing weiter.
Auch der BDEW sieht die Ergebnisse kritisch. Verbandschefin Kerstin Andreae bezeichnete das Resultat ebenfalls als „enttäuschend“ und erklärte unter anderem:
„Die bereits Ende Oktober kommunizierten Verbesserungen sind richtig, aber reichen bei weitem nicht aus. Es ist bedauerlich, dass die Bundesnetzagentur nicht die Kraft für weitere Anpassungen gefunden hat.“
Etliche strukturelle und methodische Änderungen verschlechterten den Status quo und schwächten die Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber.
Positiv bewerten beide Verbände, dass künftig auch kleinere Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren vom OPEX-Faktor profitieren können und dass die Mindesteffizienz im Effizienzvergleich von 60 auf 70 % steigt. Dies bremse laut Liebing übermäßige Kürzungen und mindere Härtefälle. Insgesamt blieben die Anpassungen jedoch punktuell und lösten keine grundlegenden Probleme.
Auch Kapitalverzinsung in der Kritik
Besonders umstritten ist aus Sicht beider Verbände die Behandlung der Kapitalverzinsung. Der VKU kritisierte unter anderem, dass die Anpassung bei der Fremdkapitalverzinsung nur marginale Verbesserungen bringe.
Kritisch bewertet der BDEW, dass „die Bundesnetzagentur den Widerspruch der Länderregulierungsbehörden nicht zum Anlass für weitere Anpassungen“ genommen habe. Nach Angaben des Verbandes blieben zahlreiche im Konsultationsverfahren eingebrachte Vorschläge zur Verbesserung der Methodik unberücksichtigt.
Ausschlaggebend sei nun, so Kerstin Andreae, dass die Behörde „besonders bei der Kapitalverzinsung, ihre Versprechungen einlöst und tragfähige Regelungen schafft“. Man werde den Prozess „weiterhin eng begleiten und die Bundesnetzagentur an ihre eigenen Zielsetzungen erinnern“. Zentrale Forderung bleibe ein wettbewerbsfähiger Gesamtrahmen, der internationale Standards erfülle.
Beide Organisationen warnten, dass zentrale Entscheidungen zur Finanzierung der Energiewende damit vertagt würden. So führe etwa die verzögerte Berücksichtigung des Verbraucherpreisindex zu finanziellen Engpässen bei den Netzbetreibern. Auch die Ablehnung, Kosten für Ausbildung oder Betriebskindergärten als nicht beeinflussbare Kosten anzuerkennen, benachteilige nach Einschätzung des VKU jene Unternehmen, „die Verantwortung übernehmen und vor Ort in Fachkräftesicherung investieren“.
„Wir brauchen eine Regulierung, die die Realität anerkennt: Die Netze müssen massiv ausgebaut werden, für Klimaschutz, für Versorgungssicherheit, für die Digitalisierung. Alle Netzbetreiber – ob groß oder klein – müssten die Möglichkeit haben, steigende Kosten auszugleichen. „Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Wir erwarten, dass die Regulierung sie unterstützt, nicht behindert“, so Liebing.
(Quelle: VKU und BDEW)









