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Recht auf schnelles Internet: VKU begrüßt Beschluss des Bundesrats

Grünes Licht für das Recht auf schnelles Internet: Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Zustimmung des Bundesrats vom 10. Juni zum Entwurf der „Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten“ der Bundesnetzagentur (TK-Mindestversorgungsverordnung – TKMV). Dazu der VKU: „Mit ihrer Zustimmung zum Verordnungsentwurf der Bundesnetzagentur machen die Länder den Weg […]

von | 15.06.22

Grünes Licht für das Recht auf schnelles Internet: Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Zustimmung des Bundesrats vom 10. Juni zum Entwurf der „Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten“ der Bundesnetzagentur (TK-Mindestversorgungsverordnung – TKMV).

Dazu der VKU: „Mit ihrer Zustimmung zum Verordnungsentwurf der Bundesnetzagentur machen die Länder den Weg frei zu einem Universaldienst, der den Menschen mit aktuell schlechtem oder gar keinem Internet schnell und mit vertretbarem Aufwand einen soliden Zugang zum Internet verschafft. Die jetzt beschlossenen Mindestanforderungen können die angestrebte soziale und wirtschaftliche Teilhabe der Menschen gezielt dort verbessern, wo der Bedarf am größten ist. Gleichzeitig erhalten die Telekommunikationsunternehmen den erforderlichen Raum, um ihre Kräfte zu bündeln und den flächendeckenden Glasfaserausbau zügig weiter voranzutreiben.“

Der VKU vertritt mehr als 220 kommunale Unternehmen im Breitbandausbau, von denen 93 % in den Ausbau von Glasfasernetzen bis in den Keller oder die Wohnung (FTTB/H-Netzen) investieren.

(Quelle: VKU)

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