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Spitzenverbände gegen eigentumsrechtliche Trennung des Wasserstoff- und Gasnetzes

Ein breites Bündnis von Verbänden kritisiert Pläne der EU-Kommission zur eigentumsrechtlichen Trennung des Wasserstoff- und Gasnetzes auf Verteilnetzebene. Ein solches Vorhaben behindere einen schnellen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und sei „ein Bärendienst für das Gelingen der Energiewende in der Region und in den Kommunen auf dem Weg zur Klimaneutralität“, heißt es in dem am 27. Februar […]

von | 02.03.23

Ein breites Bündnis von Verbänden kritisiert Pläne der EU-Kommission zur eigentumsrechtlichen Trennung des Wasserstoff- und Gasnetzes auf Verteilnetzebene. Ein solches Vorhaben behindere einen schnellen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und sei „ein Bärendienst für das Gelingen der Energiewende in der Region und in den Kommunen auf dem Weg zur Klimaneutralität“, heißt es in dem am 27. Februar veröffentlichten Appell an die Bundesregierung. Zu den Unterzeichnern zählen der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU).

Appell für einen klugen Rechtsrahmen für lokale und regionale Verteilernetzbetreiber

Das Verbände-Bündnis bestärkt die Bundesregierung in dem Appell, sich im EU-Energieministerrat weiter deutlich dafür einzusetzen, dass der Rat der Position des Europäischen Parlaments folgt. Im Gegensatz zur EU-Kommission hatten sich die EU-Abgeordneten des Industrie-, Forschungs- und Energieausschuss (ITRE) des Europäischen Parlaments parteiübergreifend dafür ausgesprochen, auch bei Wasserstoff die bereits bei Strom- und Gasnetzen bewährte Unterscheidung zwischen Fernleitungsbetreibern und Verteilnetzbetreibern zu erhalten.

Außerdem plädieren die Abgeordneten des ITRE für die Möglichkeit des gemeinsamen Betriebs von Wasserstoff- und Gasnetzen. Eine Aufteilung der Netze in zwei Gesellschaften schafft unnötige bürokratische Hürden und verhindert effizienten Netzbetrieb. Schließlich sollten die Entflechtungsregelungen für Fernleitungsnetzbetreiber unter Beibehaltung der Möglichkeit des sogenannten ITO-Modells (Independent Transmission System Operator) auch nach 2030 möglich sein. Das System hat sich bei den Gasnetzen bewährt.

Die im Ratsvorschlag fehlende Differenzierung zwischen Verteilnetzen und Fernleitungsnetzen würde im Ergebnis zu unnötigen und überbordenden Anforderungen führen und es vielen regionalen und lokalen Akteuren, wie etwa den Stadtwerken, praktisch unmöglich machen, die Wasserstoffverteilung effizient zu organisieren. Der heimisch produzierte oder importierte Wasserstoff muss durch das für Wasserstoff ertüchtigte Gasnetz transportiert und verteilt werden. Dieses bestehende Gasnetz nicht zu nutzen, würde den Hochlauf von Wasserstoff bereits zu Beginn bremsen.

Zur Versorgung von Industrie und Gewerbe ist laut Verbändeappell sowohl das Fernleitungsnetz als auch das weit verzweigte Verteilnetz erforderlich: „So lassen die Vorschläge der Kommission völlig außer Acht, dass allein in Deutschland heute mehr als 99 % der Industrie- und Gewerbekunden Gas über die Verteilnetze beziehen. Dazu gehören rund 1,8 Mio. mittelständische Unternehmen mit mehreren Millionen Arbeitsplätzen. Dieser Schatz muss auch für die Wasserstoffverteilung gehoben werden.“

„Eine schnelle, effiziente und sozial gerechte Dekarbonisierung der am Gasnetz angeschlossenen Kunden und Unternehmen sowie der Erhalt der Versorgungssicherheit hängen maßgeblich von einer kohärenten Transformation der Gasnetzinfrastruktur ab“, so das Verbändebündnis.

(Quelle: BDEW)

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