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Wärmeplanungsgesetz: Start der parlamentarischen Beratungen über den Regierungsentwurf Ende September
Foto: pixabay

„Wärmeplanungsgesetz“: Verbände werben mit Verbesserungsvorschlägen für effiziente Wärmewende

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Autor: Marie Zech

Zum Start der parlamentarischen Beratungen über den Regierungsentwurf des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze („Wärmeplanungsgesetz“) haben der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Fernwärme-Spitzenverband (AGFW) Vorschläge für einen beschleunigten Aus- und Umbau von Wärmenetzen sowie für praxisnahe Regelungen für die Aufstellung von Wärmeplänen vorgestellt.

Die beiden Verbände fordern Ende September 2023 eine deutliche Aufstockung der Bundesförderung und vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren. „Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ist der zentrale Fördermechanismus für die Transformation von Wärmenetzen. Das Programm ist bisher mit insgesamt 3 Mrd. Euro bis 2026 ausgestattet – mit Blick auf die bevorstehenden Aufgaben ist das viel zu wenig“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch warnte: „Nach AGFW-Berechnungen auf Grundlage der bislang eingereichten Antragszahlen wird uns das Geld bereits zwei Jahre zu früh ausgehen. Wir brauchen deshalb eine deutliche Erhöhung auf mindestens 3 Mrd. Euro pro Jahr und idealerweise eine Überführung in das Wärmeplanungsgesetz, um langfristig Investitionssicherheit zu schaffen.“

Erleichterte, praxisgerechte Umsetzung in Kommunen ermöglichen

Wichtig sei, dass die Anforderungen an den Wärmenetzausbau den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprächen, so die Verbände. Der AGFW hat hierzu Regelwerksbausteine für den Aus- und Umbau bestehender Wärmenetze sowie einen Praxisleitfaden für die kommunale Wärmeplanung erarbeitet.Um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, sollen laut den beiden Verbänden der Bau von Wärmenetzen, die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und die Einbindung unvermeidbarer Abwärme als im „überragenden öffentlichen Interesse“ eingestuft werden.
Zudem bedarf es angesichts knapper finanzieller Ressourcen einer fokussierten Förderung: Hat eine Kommune eine Wärmeversorgungsart in WPG-Teilgebieten als geeignet eingestuft, sollten Fördermittel aus Effizienzgründen ausschließlich für diese Wärmeversorgungsart beritgestellt werden.
Auch mit Blick auf knappe Ressourcen bei Planern, sollten die Fristen zur Erstellung von Wärmeplänen um mindestens ein halbes Jahr verlängert werden, das heißt bis zum 31. Dezember 2026 (mehr als 100.000 Einwohner) und 31. Dezember 2028 (weniger als 100.000).
Die Regelung, nach der neue Wärmenetze ab 2024 zu mindestens 65 % aus klimaneutralen Quellen bespeist werden sollen, sollte erst ab 2027 gelten, um den Bau von bereits in Planung befindlichen Wärmenetzen nicht zu gefährden.
Aus sicherheits- und wettbewerbsrelevante Argumenten sei es ausreichend, wenn sich Wärmenetzbetreiber bei der Veröffentlichung ihrer Transformationspläne auf eine Zusammenfassung beschränkten.

(Quelle: VKU)

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