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Wärmewende: Interessen-Allianz tritt für genügend Haushaltsmittel 2025/2026 ein

Ein Zusammenschluss aus 20 Stakeholdern richtet einen schriftlichen Appell an die Abgeordneten des Bundestags: In den Haushalten 2025 und 2026 sollen „ausreichend Mittel für Wärmenetze und damit für die sichere und bezahlbare Wärmewende zur Verfügung“ gestellt werden, so der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), der am 11. Juli Inhalte des Appells veröffentlicht hat:

von | 17.07.25

Wärmewende: 20 Stakeholder treten in einem offenen Brief an den Bundestag für mehr Haushaltsmittel ein
Quelle:: Pixabay/geralt
Wärmewende

„Wärmenetze sind ein Schlüssel zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands, insbesondere in urbanen Gebieten. Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) ist das zentrale Instrument hierfür. Die Bundesregierung hat das erkannt. Sie will die BEW mit dem aktuellen Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 stärken. Doch die vorgesehenen Mittel von rd. 5 Mrd. Euro bis 2030 reichen bei weitem nicht aus, um den Investitionsbooster für die urbane Wärmewende zu zünden. Aus Sicht der Unterzeichner sollte der Hochlauf der BEW auf mindestens 3,5 Mrd. Euro pro Jahr bereits jetzt im Haushalt 2025 festgeschrieben werden.

Um diese Summe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro pro Jahr zu erreichen, sollten beide Haushaltstitel des BEW erheblich aufgestockt werden. Konkret sollte der Titel „Fördermittel für kapitalintensive Investitionen“, mit dem der Ausbau, die Verdichtung und der Neubau der Wärmenetze und ihrer Erzeugungsanlagen gefördert wird, auf mindestens 2,5 Mrd. Euro pro Jahr erhöht werden. Und auch die Betriebskostenförderung für Großwärmepumpen und Solarthermie sollte auf mindestens 1 Milliarde Euro pro Jahr erhöht werden.“

Brief im Wortlaut mit Liste der Allianz-Mitglieder:
Kommunale Wärmewende ermöglichen – BEW im Bundeshaushalt 2025/26 bedarfsgerecht finanzieren

(Quelle: VKU)

 


 

Lesen Sie auch:

Fernwärmeausbau: VKU begrüßt „Sofort-Zuschuss“ für Fördertopf

 

BDEW: „Wärmewende zentral für die Erreichung der Klimaziele“

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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