Mit der MAHS wurde der H2-Speicherbedarf marktwirtschaftlicher Akteure aus dem Inland und Ausland – die beabsichtigen, in Deutschland Wasserstoff zu speichern – vom 2. April 2024 an über zwei Monate lang erhoben. Mangels quantitativer Einschätzbarkeit zum Erhebungszeitpunkt war es für die teilnehmenden Unternehmen auch möglich, Angaben zum Wasserstoffaufkommen und zur beabsichtigten Verwendung mitzuteilen. Die Angaben dienten INES neben der Berechnung der Wasserstoffspeicherbedarfe der einzelnen Unternehmen auch zur Betrachtung des Wasserstoffsystems „als Ganzes für einzelne Stützjahre bis zum Jahr 2045“.
Zusammenfassung der Ergebnisse durch INES
- In der kurzen Frist bis 2035 liefert die MAHS mit anderen relevanten Szenarien (ÜNB/FNB-Marktabfrage und Kernnetz-Szenario) vergleichbare Einschätzungen zum notwendigen Arbeitsgasvolumen (AGV) der Wasserstoffspeicher.
- Ein Vergleich der MAHS-Ergebnisse mit den Langfristszenarien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zeigt, dass der spätere Bedarf an Wasserstoffspeichern stark abhängig von der Stromeinspeisung erneuerbarer Energien ist.
- Die Einschätzungen zur erforderlichen Ausspeicher- und Einspeicherleistung differieren zwischen der MAHS und dem Kernnetz-Szenario teilweise deutlich.
Schlussfolgerungen der INES
- Bis 2035 sind die bisherigen Planungen zum AGV als robust zu bezeichnen und als Grundlage für politische und regulatorische Entscheidungen zu empfehlen.
- Die Regulierungs- und Finanzierungskonzeptionen für Wasserstoffspeicher sollten den stark schwankenden Speicherbedarf und damit verbundene Herausforderungen für das Geschäftsmodell beachten.
- Netz- und Speicherbetreiber sollten bei der Infrastrukturplanung stärker zusammenarbeiten und ihre Einschätzungen synchronisieren.
„Mit den nun vorliegenden Ergebnissen schafft INES eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Politik und Wirtschaft, um die Entwicklung notwendiger Wasserstoffspeicher in Deutschland weiter voranzutreibe“, so INES-Geschäftsführer Sebastian Heinermann zu den MAHS-Ergebnisse. „Gerade für den Zeitraum bis 2035 geben die MAHS-Ergebnisse die notwendige Sicherheit für die politische Entscheidungsfindung, die darauf ausgerichtet sein muss, ein Finanzierungskonzept festzulegen, das erforderliche Investitionen in Wasserstoffspeicher ermöglicht.“
Aufgrund der Relevanz für die Speicherwirtschaft fiel die Entscheidung, die MAHS alle zwei Jahre durchzuführen. INES schafft mit der MAHS eigenen Angaben zufolge „eine Grundlage für Speicherbetreiber, ihrer Verpflichtung gemäß Artikel 9 der EU-Verordnung des Gas- und Wasserstoffpakets nachzukommen und bündelt damit Bedarfsabfragen im Rahmen einer nationalen Betrachtung“.
(Quelle: INES)