Das deutsche Wasserstoff-Kernnetz als erste Stufe der zukünftigen Wasserstoffinfrastruktur nimmt Gestalt an: Mit dem am 12. Juli veröffentlichten Planungsstand legen die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) ein erstes Modellierungsergebnis für das künftige überregionale Wasserstoff-Kernnetz bis zum Jahr 2032 vor. „Die FNB unterstützen voll und ganz das Ziel der Bundesregierung, schnell und kosteneffizient eine deutschlandweite Wasserstoff-Infrastruktur aufzubauen, die den Markthochlauf ermöglicht und in den EU-Binnenmarkt eingebettet ist. Der heute vorgestellte Planungsstand ist der erste Schritt. Wir arbeiten weiter mit Hochdruck daran, bis zum Herbst der Bundesnetzagentur einen gemeinsamen Entwurf für ein optimiertes Wasserstoff-Kernnetz vorzulegen“, sagte Barbara Fischer, FNB Gas Geschäftsführerin.
Die Bundesregierung hatte im Mai den Entwurf für eine EnWG-Novelle auf den Weg gebracht, die die regulatorischen, kartellrechtlichen und netzplanerischen Grundlagen für die Entwicklung eines ausbaufähigen Wasserstoff-Kernnetzes legt. Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren, das bis zum Herbst abgeschlossen sein soll.
„Ein deutschlandweites Kernnetz ist das gewünschte Aufbruchssignal für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette. Zentrale Voraussetzung ist allerdings auch die gesetzliche Verankerung eines Finanzierungsmodells, das marktfähige Netzentgelte und zugleich eine kapitalmarktfähige Finanzierung durch die Netzbetreiber gewährleistet“, betont der Vorstandsvorsitzende des FNB Gas Dr. Thomas Gößmann.
Möglichkeit zur Stellungnahme für Netzbetreiber bis zum 28. Juli
Auf Basis des veröffentlichten Planungsstandes zum Wasserstoff-Kernnetz haben Betreiber von Verteilernetzen, Wasserstoffnetzbetreiber und Betreiber von sonstigen Rohrleitungsinfrastrukturen gem. § 28r Abs. 5 EnWG bis zum 28. Juli die Gelegenheit zur Stellungnahme und Meldung weiterer Wasserstoffinfrastrukturen für das Wasserstoff-Kernnetz. Für die Rückmeldung an info@fnb-gas.de haben die FNB ein entsprechendes Formular auf der Webseite des FNB Gas zur Verfügung gestellt. Im Anschluss werden die gemeldeten Leitungsinfrastrukturen auf ihre Verwendung bei der Planung des Wasserstoff-Kernnetzes durch die Fernleitungsnetzbetreiber geprüft und im Rahmen der finalen Modellierung berücksichtigt, sofern sie die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen für eine Integration in das Wasserstoff-Kernnetz erfüllen und die Infrastruktur für die Transportanforderungen erforderlich ist.
Möglichkeit zur Stellungnahme für weitere Stakeholder gegenüber BMWK bis 28. Juli
Die Novelle des EnWG sieht vor, dass die zentralen Wasserstoffquellen (Erzeugung und Import) mit den wesentlichen Verbrauchsschwerpunkten sowie Wasserstoffspeichern über ein deutschlandweites Wasserstoff-Kernnetz verbunden werden. Als Grundlage hierfür wurde unter der Federführung des BMWK und der BNetzA ein Szenario entwickelt und mit den FNB abgestimmt, in dessen Rahmen die Modellierung des Wasserstoff-Kernnetzes stattfindet. Auf Basis des aktuellen Planungsstandes gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Ländern, Verbänden und sonstigen Stakeholdern ebenfalls bis zum 28. Juli Gelegenheit zur Stellungnahme zum Aufbau eines deutschlandweiten, effizienten, schnell realisierbaren und ausbaufähigen Wasserstoff-Kernnetzes. Damit wird Stakeholdern – soweit notwendig und im Einklang mit § 28r Absatz 4 EnWG-E sowie dem Szenario – die Möglichkeit gegeben, Argumente für die Aufnahme weiterer Leitungsinfrastrukturen in das Wasserstoff-Kernnetz darzulegen. Stellungnahmen können an folgende E-Mail-Adresse des BMWK eingereicht werden: WASSERSTOFFKERNNETZ@bmwk.bund.de
Kernnetz als Ausgangspunkt für eine zukünftige, integrierte Wasserstoffnetzplanung
Das Wasserstoff-Kernnetz ist der Startschuss für den Wasserstoffhochlauf. Es wird die Bedarfe gemäß den gesetzlich definierten Kriterien abdecken. Darüber hinaus gehende Bedarfe sollten zeitnah in einem zweiten Schritt im Rahmen des zukünftigen Regelprozesses für eine integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff Eingang finden. Die FNB hatten diesbezüglich bereits im September 2022 mit der Veröffentlichung des Wasserstoffberichts gemäß § 28p EnWG entsprechende Vorschläge vorgelegt, die unter anderem gemeinsam mit den Verteilernetzbetreibern erarbeitet wurden. „Es ist wichtig, dass alle Marktteilnehmer rasch Klarheit darüber erhalten, wann und wie sie ihre Bedarfe für die weiteren Ausbaustufen des Wasserstoffnetzes einbringen können. Das schafft Planungs- und Investitionssicherheit“, so Gößmann abschließend.
(Quelle: FNB Gas)