Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU verpflichtet Unternehmen bisher zur detaillierten Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsleistung. Dies zielt auf mehr Transparenz bei Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) ab und soll somit nachhaltiges Wirtschaften fördern, wie der BDEW in seinem heutigen Statement weiter erläutert.
„Mit dem ‚Omnibus-Rechtsetzungsvorschlag‘ der EU-Kommission soll der zunächst weit bis in den KMU-Bereich reichende Adressatenkreis wieder eingeschränkt und der Umfang der Berichtserstattung vermindert werden. Auch die sektorspezifischen Standards werden voraussichtlich nicht weiterverfolgt. Stattdessen rückt gerade für diesen Unternehmenssektor der KMU ein neuer, freiwilliger Standard, der sogenannte VSME in den Mittelpunkt.
‚Die Zielrichtung der Nachhaltigkeitsentwicklung bleibt auch in Zukunft wichtig und richtig. Die bisherige Umsetzung hingegen war aufwändig, komplex und redundant. Gut, dass dies jetzt korrigiert wird. Und gut, dass wir im Wassersektor mit unseren erarbeiteten Tools Unterstützung bieten‘, so die Vizepräsidentin Wasser Gunda Röstel für den BDEW.
Die nationale Umsetzung der CSRD steht noch aus. Hier ergibt sich wahrscheinlich eine verlängerte Umsetzungsfrist durch die angezeigten Anpassungen seitens der EU-Kommission. Insgesamt gehen die Vorschläge der EU-Kommission zur Senkung von Aufwand und Komplexität jedoch in die richtige Richtung und entsprechen zahlreichen Forderungen des BDEW.
‚Die Wasserwirtschaft trägt eine besondere Verantwortung für Nachhaltigkeit – mit Blick auf Versorgungssicherheit und Umweltschutz‘, betont Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. ‚Unser neuer Leitfaden soll Unternehmen dabei helfen, die steigenden Anforderungen zu bewältigen und gleichzeitig praxisnahe Lösungen für die Berichterstattung zu nutzen. Klares Ziel der Verbände-AG war eine Vereinfachung. Dies ist uns gelungen.‘
Ergänzend fügt Gunda Röstel hinzu: ‚Für große Unternehmen der Wasserwirtschaft und für Querverbundunternehmen bleiben diese Unterstützungen eine sehr gute Grundlage. Für mittlere und kleinere Unternehmen wird geprüft, ob über den VSME Standard eine entsprechende Anpassung bzw. neue Empfehlung erarbeitet werden sollte.‘“
Laut BDEW enthält der Leitfaden:
- Grundlagen zur ESRS-konformen Berichterstattung
- Ein Excel-Tool zur Wesentlichkeitsanalyse
- Rechtliche Einordnung und aktuelle Herausforderungen
(Quelle: BDEW)
Weitere Informationen zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Zum Beitrag RSV-Informationsblatt „Nachhaltigkeit in der Kanalsanierung“