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W 1000 Entwurf „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinkwasserversorgern“ – Entwurf

2013-12, Einspruchsfrist: 30.06.2014

von | 07.01.14

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Diese Überarbeitung des Arbeitsblattes wurde von einem Projektkreis im Technischen Komitee "Organisation und Management" mit Beteiligung (u. a. Landesregierung, Landesgesundheitsamt und TSM Experten) erarbeitet.

Der DVGW W 1000 (A) beschreibt die Anforderungen an Trinkwasserversorger im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Bezug auf seine Aufbau- und Ablauforganisation. Wesentliche Voraussetzungen für die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Forderungen sowie der kundenseitigen Qualitätsansprüche bei der Versorgung der Bevölkerung und Industrie mit Trinkwasser sind

entsprechend leistungsfähige Einrichtungen,
sach- und ordnungsgemäßer Betrieb,
ausreichend qualifiziertes Personal,
gut funktionierende Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Der DVGW hat mit seinem Arbeitsblatt W 1000 im Jahre 1999 die Grundlage für das TSM im Bereich der Wasserversorgung gelegt. Seit Einführung des TSM hat sich die Anzahl der TSM-Bestätigungen für Wasserversorger positiv entwickelt. Es ist aber auch deutlich zu erkennen, dass in den letzten Jahren kein nennenswerter Zuwachs ergibt. Aktuell haben ca. 350 Wasserversorger eine TSM-Bestätigung. Diese Anzahl ist bei rd. 1600 Mitgliedsunternehmen der Wasserversorgung im DVGW und bei rd. 6200 Versorgern für das Bundesgebiet nicht zufriedenstellend. Es zeigt sich, dass gerade bei kleineren und mittleren Versorgern das TSM auf der Grundlage des DVGW W 1000 (A) von 2005 in seiner jetzigen Ausgestaltung wenig bis gar nicht angenommen wird. Wesentliche Gründe liegen in dem zu komplexen System und in den beschriebenen Anforderungen an die Technische Führungskraft.

Die Anforderungen dieses überarbeiteten Arbeitsblattes sind so gestaltet, dass sie sowohl bei Trinkwasserversorgern mit einfachen Organisationsstrukturen und geringem Personalbestand als auch bei Versorgern mit komplexen Organisationsstrukturen mit hohem Personalbestand angewendet werden können. Daraus resultiert je nach Trinkwasserversorger ein unterschiedlicher organisatorischer Aufwand. Die Umsetzung der Anforderungen dieses Arbeitsblattes ist somit auf die spezifische Situationen des Wasserversorgers anzupassen. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an die Qualifikation der Technische Führungskraft.

Weiterhin wurden die Systematik und des Qualifikationsniveaus in Bezug auf das Personal an den Qualifikationsrahmen für den Erwerb von technischer Handlungskompetenz bei Fach- und Führungskräften (QRT) in der Strom-, Gas- und Wasserversorgung angepasst. Bei den Aufgaben- und Tätigkeitsfelder des Wasserversorgers sind nun die Tätigkeitsfelder ausgewiesen, die auch durch einen qualifizierten Dienstleister erbracht werden können.

Zum Ausschnitt

Diese Überarbeitung des Arbeitsblattes wurde von einem Projektkreis im Technischen Komitee „Organisation und Management“ mit Beteiligung (u. a. Landesregierung, Landesgesundheitsamt und TSM Experten) erarbeitet.

Der DVGW W 1000 (A) beschreibt die Anforderungen an Trinkwasserversorger im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Bezug auf seine Aufbau- und Ablauforganisation. Wesentliche Voraussetzungen für die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Forderungen sowie der kundenseitigen Qualitätsansprüche bei der Versorgung der Bevölkerung und Industrie mit Trinkwasser sind

entsprechend leistungsfähige Einrichtungen,
sach- und ordnungsgemäßer Betrieb,
ausreichend qualifiziertes Personal,
gut funktionierende Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Der DVGW hat mit seinem Arbeitsblatt W 1000 im Jahre 1999 die Grundlage für das TSM im Bereich der Wasserversorgung gelegt. Seit Einführung des TSM hat sich die Anzahl der TSM-Bestätigungen für Wasserversorger positiv entwickelt. Es ist aber auch deutlich zu erkennen, dass in den letzten Jahren kein nennenswerter Zuwachs ergibt. Aktuell haben ca. 350 Wasserversorger eine TSM-Bestätigung. Diese Anzahl ist bei rd. 1600 Mitgliedsunternehmen der Wasserversorgung im DVGW und bei rd. 6200 Versorgern für das Bundesgebiet nicht zufriedenstellend. Es zeigt sich, dass gerade bei kleineren und mittleren Versorgern das TSM auf der Grundlage des DVGW W 1000 (A) von 2005 in seiner jetzigen Ausgestaltung wenig bis gar nicht angenommen wird. Wesentliche Gründe liegen in dem zu komplexen System und in den beschriebenen Anforderungen an die Technische Führungskraft.

Die Anforderungen dieses überarbeiteten Arbeitsblattes sind so gestaltet, dass sie sowohl bei Trinkwasserversorgern mit einfachen Organisationsstrukturen und geringem Personalbestand als auch bei Versorgern mit komplexen Organisationsstrukturen mit hohem Personalbestand angewendet werden können. Daraus resultiert je nach Trinkwasserversorger ein unterschiedlicher organisatorischer Aufwand. Die Umsetzung der Anforderungen dieses Arbeitsblattes ist somit auf die spezifische Situationen des Wasserversorgers anzupassen. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an die Qualifikation der Technische Führungskraft.

Weiterhin wurden die Systematik und des Qualifikationsniveaus in Bezug auf das Personal an den Qualifikationsrahmen für den Erwerb von technischer Handlungskompetenz bei Fach- und Führungskräften (QRT) in der Strom-, Gas- und Wasserversorgung angepasst. Bei den Aufgaben- und Tätigkeitsfelder des Wasserversorgers sind nun die Tätigkeitsfelder ausgewiesen, die auch durch einen qualifizierten Dienstleister erbracht werden können.

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