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Bedarf an Reservekraftwerken

Im kommenden Winter werden Reservekraftwerke mit einer Leistung von 2.540 MW benötigt. Die Bundesnetzagentur hat am 16.09.2013 den von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) ermittelten Bedarf bestätigt.

von | 16.09.13

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Die Analysen, die die Übertragungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur vorgelegt haben, zeigen, dass konventionelle Kraftwerksleistung in ähnlicher Höhe wie im vergangenen Winter vorgehalten werden muss, um einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb zu gewährleisten. Im Rahmen von bereits aus den Vorjahren bestehenden vertraglichen Bindungen sind bereits 2.022 MW gesichert", erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Zur Ermittlung des Reservebedarfs wurden insbesondere technische Bedarfsanalysen durchgeführt und mögliche Ausfallszenarien für den kommenden Winter betrachtet." Das Vorhalten von Kraftwerksleistung dient zur Behebung von kritischen Situationen im Übertragungsnetz, die durch eine erhöhte Einspeisung aus erneuerbaren Energien und dem Abschalten von konventionellen Kraftwerken entstehen. Die sog. Reservekraftwerke sollen in extremen Netzsituationen zur Verfügung stehen. Sie sind eine zusätzliche Absicherung, wenn das Redispatchpotenzial sämtlicher am Markt befindlicher Kraftwerke ausgeschöpft ist. Die ÜNB haben ihren Berechnungen zwei mit der Bundesnetzagentur abgestimmte Szenarien zugrunde gelegt, die jeweils einen Werktag im Winter unter der Annahme bestimmter Ausfälle und Revisionen von Kraftwerken betrachten. Die Szenarien unterscheiden sich insbesondere durch die Annahme einer sehr hohen bzw. einer relativ geringen Einspeisung durch Windenergieanlagen. Die Bestätigung des Bedarfs an Reservekraftwerken stellt den ersten Schritt des in der Reservekraftwerksverordnung vorgesehenen Prozesses zur Sicherung von konventioneller Kraftwerksleistung für den kommenden Winter dar. Die ÜNB führen nun bis zum 1. Oktober 2013 ein Interessensbekundungsverfahren durch, in dem Betreiber von stillgelegten Kraftwerken ihr Kraftwerk zur Aufnahme in die Netzreserve vorschlagen können. Anschließend prüfen die ÜNB in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur die Interessensbekundungen und führen entsprechende Vertragsverhandlungen. Nach der Bestätigung des Bedarfs an Reservekraftwerken für den kommenden Winter wird die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der Systemanalyse für den Winter 2015/2016 prüfen und ggf. bestätigen. Feststellung Reservekraftwerksbedarf Winter 2013/14 (pdf, 1 MB) Systemanalyse der Übertragungsnetzbetreiber für den Winter 2013/14 (pdf, 3 MB)

Die Analysen, die die Übertragungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur vorgelegt haben, zeigen, dass konventionelle Kraftwerksleistung in ähnlicher Höhe wie im vergangenen Winter vorgehalten werden muss, um einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb zu gewährleisten. Im Rahmen von bereits aus den Vorjahren bestehenden vertraglichen Bindungen sind bereits 2.022 MW gesichert”, erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. “Zur Ermittlung des Reservebedarfs wurden insbesondere technische Bedarfsanalysen durchgeführt und mögliche Ausfallszenarien für den kommenden Winter betrachtet.”

Das Vorhalten von Kraftwerksleistung dient zur Behebung von kritischen Situationen im Übertragungsnetz, die durch eine erhöhte Einspeisung aus erneuerbaren Energien und dem Abschalten von konventionellen Kraftwerken entstehen. Die sog. Reservekraftwerke sollen in extremen Netzsituationen zur Verfügung stehen. Sie sind eine zusätzliche Absicherung, wenn das Redispatchpotenzial sämtlicher am Markt befindlicher Kraftwerke ausgeschöpft ist.

Die ÜNB haben ihren Berechnungen zwei mit der Bundesnetzagentur abgestimmte Szenarien zugrunde gelegt, die jeweils einen Werktag im Winter unter der Annahme bestimmter Ausfälle und Revisionen von Kraftwerken betrachten. Die Szenarien unterscheiden sich insbesondere durch die Annahme einer sehr hohen bzw. einer relativ geringen Einspeisung durch Windenergieanlagen.

Die Bestätigung des Bedarfs an Reservekraftwerken stellt den ersten Schritt des in der Reservekraftwerksverordnung vorgesehenen Prozesses zur Sicherung von konventioneller Kraftwerksleistung für den kommenden Winter dar. Die ÜNB führen nun bis zum 1. Oktober 2013 ein Interessensbekundungsverfahren durch, in dem Betreiber von stillgelegten Kraftwerken ihr Kraftwerk zur Aufnahme in die Netzreserve vorschlagen können. Anschließend prüfen die ÜNB in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur die Interessensbekundungen und führen entsprechende Vertragsverhandlungen.

Nach der Bestätigung des Bedarfs an Reservekraftwerken für den kommenden Winter wird die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der Systemanalyse für den Winter 2015/2016 prüfen und ggf. bestätigen.

Feststellung Reservekraftwerksbedarf Winter 2013/14 (pdf, 1 MB)

Systemanalyse der Übertragungsnetzbetreiber für den Winter 2013/14 (pdf, 3 MB)

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