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Einigung zur Kraftwerksstrategie
Bild: pixabay

H2-ready Gaskraftwerke: Bundesregierung einigt sich zur Kraftwerksstrategie

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Autor: Kathrin Mundt

Neben dem konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze erfordert die Dekarbonisierung und Versorgungssicherheit unseres Stromsystems moderne, hochflexible und klimafreundliche Kraftwerke. Daher haben Bundeskanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner die wesentlichen Elemente einer Kraftwerksstrategie sowie Festlegungen zu weiteren Vorhaben vereinbart.

Es wurde vereinbart, dass die Arbeiten an dem zukünftigen Strommarktdesign umgehend weiter vorangebracht und insbesondere Konzepte für einen marktlichen, technologieneutralen Kapazitätsmechanismus erarbeitet werden, die bis spätestens 2028 operativ sein sollen. Eine politische Einigung darüber soll innerhalb der Bundesregierung bis spätestens Sommer 2024 erzielt werden. Darüber hinaus legt das BMWK unter Berücksichtigung der Plattform Klimaneutrales Stromsystem im Sommer 2024 auch ein Optionenpapier für eine politische Einigung unter Einbeziehung der Fraktionen über das zukünftige Strommarktdesign vor. Die Versorgungssicherheit wird durch Stromsicherheitsanalysen betrachtet, die auch Szenarien mit konservativen und krisenhaften Annahmen einbeziehen.

Die Kraftwerksstrategie schafft den Rahmen für Investitionen in moderne, hochflexible und klimafreundliche Kraftwerke, die in der Lage sind, zukünftig Wasserstoff nutzen zu können. Sie sichert dabei auch ab, dass die Versorgung mit Strom auch in Zeiten mit wenig Sonne und Wind klimafreundlich gewährleistet ist. Damit wird sie einen wichtigen Beitrag zur Systemstabilität leisten.

Neue Kraftwerkskapazitäten

Konkret haben sich Scholz, Habeck und Lindner darauf geeinigt, dass neue Kraftwerkskapazitäten im Umfang von bis zu viermal 2,5 GW als H2ready Gaskraftwerke im Rahmen der Kraftwerksstrategie kurzfristig ausgeschrieben werden, die ab einem 2032 festzulegenden Umstiegsdatum zwischen 2035 und 2040 vollständig auf Wasserstoff umstellen sollen. Diese Kraftwerke sollen an systemdienlichen Standorten stehen. Die Förderungen werden aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert.

Zur Unterstützung der Entwicklung neuer Technologien (z.B. Kernfusion) und der Erprobung des Betriebs von Kraftwerken, werden diese mit geeigneten Instrumenten gefördert. Kraftwerke, die ausschließlich mit Wasserstoff laufen, werden bis zu 500 MW im Rahmen der Energieforschung gefördert. Die CO₂-Abscheidung und -speicherung für Verstromungsanlagen mit gasförmigen Energieträgern wird im Rahmen der Carbon-Management-Strategie aufgegriffen.

Es wurde darüber hinaus beschlossen, dass bestehende Hemmnisse für die Errichtung und den Betrieb von Elektrolyseuren ohne Einschränkung abgebaut und alle Möglichkeiten genutzt werden sollen, um insbesondere den Zubau von Elektrolyseuren zu beschleunigen, die systemdienlich betrieben werden sollen. Es darf darüber hinaus keine Doppelbelastungen von Abgaben und Gebühren auf Strom zur Speicherung und Elektrolyse geben, so dass es marktliche und systemdienliche Anreize gibt, Wasserstoff zu produzieren. Die Nutzung von Überschussstrom wird uneingeschränkt ermöglicht; alle bestehenden regulatorischen Hürden werden so weit wie möglich abgebaut.

Die Planungs- und Genehmigungsverfahren für die in der Kraftwerksstrategie enthaltenen Kraftwerke werden substanziell beschleunigt.

Die gefundene Einigung zur Kraftwerksstrategie wird mit der EU-Kommission in Brüssel beraten und anschließend mit der Öffentlichkeit konsultiert. Mit der EU-Kommission können wir an die konstruktiven Gespräche aus dem Sommer letzten Jahres anknüpfen.

DVGW zur Kraftswerksstrategie

Zur Einigung zur Kraftwerksstrategie erklärt Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW):

„Es ist gut, dass die Bundesregierung nun endlich eine Einigung zur lange überfälligen Kraftwerksstrategie erzielt hat. Die Energieversorger benötigen dringend klare Signale für den Zubau von Erzeugungskapazitäten sowie verlässliche Rahmenbedingungen für die damit verbundenen Investitionen. Auch lassen mehrjährige Verfahrenswege von der Bewilligung bis zur Inbetriebnahme von Kraftwerken keinen weiteren Aufschub zu. Wir begrüßen die in der Einigung vorgesehenen Ausschreibungen für H2-ready Gaskraftwerke. Die Kapazität von viermal 2,5 GW sollte voll ausgeschöpft werden. Damit genügend Wasserstoff für die anvisierte Kapazität zur Verfügung steht, muss die Bundesregierung den H2-Markthochlauf deutlich beschleunigen und den in der Einigung angekündigten Abbau der Hemmnisse für die Errichtung und den Betrieb von Elektrolyseuren zügig umsetzen. Zukünftig werden wir jedoch weitere H2-ready Gaskraftwerke benötigen, als heute beschlossen wurde. Andernfalls wären der Ausstieg aus der Kohleverstromung sowie die Versorgungsicherheit gefährdet. Daher ist die heutige Einigung bestenfalls ein erster Schritt. Die im Vergleich zu den im Sommer 2023 reduzierten Kapazitäten müssen zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgeschrieben werden. Die in der Einigung geplanten Kraftwerke sollen an systemdienlichen Standorten stehen. Die Strategie sollte jedoch breiter angelegt sein, denn die in der Bundesrepublik bestehenden Gaskraftwerke und KWK-Anlagen, die es auf Wasserstoff umzurüsten gilt, verteilen sich dezentral über ganz Deutschland entlang der Gasfernleitungs- und verteilnetze. Viele dieser Kraftwerke und KWK-Anlagen müssen wir „H2-ready“ machen und in der Strategie berücksichtigen, damit sie ihren Beitrag zur Versorgungssicherheit auch zukünftig leisten können. Neben der Stromerzeugung ist auch die Versorgung von Wärmenetzen mittels Wasserstoff-Gaskraftwerken und -KWK-Anlagen zentral.“

(Quelle: BMWK, DVGW)

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