EU-Energiekommissar Günther Oettinger schaltet sich in die Verhandlungen osteuropäischer Länder mit Russland über den Bau der Gaspipeline South Stream ein. Gemeinsam mit den Ministern der betroffenen Länder sei beschlossen worden, dass die Kommission “die Federführung für die Einhaltung europäischen Rechts in den Verhandlungen mit den russischen Partnern” übernehmen werde, erklärte Oettinger am 12. Dezember 2013 nach einem Arbeitsfrühstück mit den für Energie zuständigen Ministern der sechs EU-Länder, durch die die Gasleitung verlaufen soll.
Auch werde sich die Kommission dabei um “gegebenenfalls notwendige Änderungen” bei den bilateral entwickelten Verträgen kümmern, so der Kommissar. “Diesen Auftrag nehmen wir an. Das wird ein Punkt sein, den ich dann im Januar in Moskau mit verhandle”, erklärte Oettinger weiter.
Die EU-Kommission hatte in der vergangenen Woche bilaterale Abkommen zwischen Österreich, Bulgarien, Ungarn, Griechenland, Slowenien, Kroatien und Russland über den Bau der Pipeline als EU-rechtswidrig bewertet und von den Staaten gefordert, dass mit Moskau neu verhandelt werde.
Die Abkommen verstossen laut Kommission insbesondere gegen die in der EU vorgeschriebene Entflechtung des Netzbetriebs von der Gasversorgung. Ein Unternehmen darf laut dem dritten EU-Energiebinnenmarktpaket nicht gleichzeitig eine Pipeline besitzen, das Gas importieren und die Tarife festlegen. Ausserdem sei der Zugang von Dritten zur Leitung durch die Abkommen nicht gewahrt. Auch deutsche, französische und andere Gaskonzerne müssen demnach die Pipeline nutzen können. Seien diese Punkte bei der Inbetriebnahme nicht sichergestellt, könne die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen die sechs Länder starten.
Durch die South-Stream-Pipeline soll russisches Gas unter Umgehung der Ukraine nach Europa fliessen. Die Bauarbeiten begannen Ende Oktober in Bulgarien. Ende 2015 soll nach derzeitiger Planung der erste Pipeline-Strang mit einer Kapazität von 15,5 Milliarden Kubikmeter Gas in Betrieb gehen.
Oettinger betonte am Donnerstag erneut, dass die Kommission nicht gegen den Bau der Pipeline sei. Sie sei eine wichtige Ergänzung des Leitungssystems. Es werde lediglich darauf geachtet, dass EU-Recht eingehalten wird. Für alle Infrastrukturen, die die EU erreichen, werde die gleiche Binnenmarktgesetzgebung angewandt. “Da sind wir objektiv, Nord Stream hat keine bessere Behandlung bekommen”, betonte der Kommissar mit Blick auf die Gasleitung, die seit zwei Jahren von Russland durch die Ostsee nach Deutschland verläuft.
Es sei möglich, für einen begrenzten Zeitraum solche Gasleitungsprojekte von EU-Recht auszunehmen. Nord Stream habe solche Ausnahmen beantragt und es seien einige genehmigt worden. Doch für South Stream seien noch keine Anträge gestellt worden, so der Kommission. Vorher könne die Kommission nicht beurteilen, inwiefern Ausnahmeregelungen möglich sind, hatte die Kommission bereits mehrmals betont.