„Die heutige Entscheidung ist ein großer Erfolg für die Stadtwerke und für einen erfolgreichen Wasserstoffhochlauf in Deutschland“, so ein VKU-Sprecher zur Entscheidung der EU-Kommission vom 11. April . „Eine unternehmerische Trennung zwischen Gas- und Wasserstoffnetzen hätte es vielen Stadtwerken künftig nahezu unmöglich gemacht, eine investitionssichere Transformation der Gasinfrastruktur einzuleiten und damit die Produktion und die Verteilung von Wasserstoff zu organisieren. Zudem wäre den rund 1,8 Mio. Industrie- und Gewerbekunden, die in Deutschland am Gasverteilnetz angeschlossen sind, eine elementare Option genommen worden, ihren CO2-Ausstoß zu reduzieren. Schließlich sind viele dieser Kunden, insbesondere im produzierenden Gewerbe, auch künftig auf gasförmige Energieträger angewiesen.“
Nach der Abstimmung im Europäischen Parlament muss der Ministerrat die politische Einigung noch formal annehmen. Anschließend können Richtlinie und Verordnung des EU-Gas/H2-Binnenmarktpaketes im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Dann unterliegt die Umsetzung der Richtlinie nationalem Recht.
Auch Strommarktreform von EU-Parlament abgesegnet
„Wir bewerten viele Bausteine positiv. Allen voran, dass die EU am Merit-Order-System und damit den Grundmechanismen des Strommarktes festhält“, äußerte sich ein VKU-Sprecher zur Entscheidung der Europäischen Kommission. „Das gegenwärtige Marktmodell hat der Integration des europäischen Strommarkts gute Dienste erwiesen. Die Merit Order ist ein wesentliches Element für die effektive und effiziente Preissetzung und damit für die Einsatzplanung von Kraftwerken.“
Weiterhin offen sei die europäische Absicherung sogenannter Kapazitätsmechanismen. „Damit Stadtwerke trotz volatiler erneuerbarer Energien eine sichere Versorgung erhalten können, ist es zentral, nicht nur die produzierte Energie, sondern – und weitaus stärker und anders als bislang – bereits die Vorhaltung von verlässlichen Erzeugungskapazitäten angemessen zu honorieren“, so der Sprecher weiter.
„Bei einem Kapazitätsmarkt werden Anbieter also dafür honoriert, dass sie sich wie die Feuerwehr bereithalten: Sie stehen mit Kraftwerkskapazitäten parat, um bei ‚Dunkelflauten‘ binnen Minuten einzuspringen. Für den Bau von Kraftwerken und Speichern, die nur wenige Stunden im Jahr laufen, sind Investitionen allerdings kaum darstellbar, wenn sich diese mittels der in diesen Stunden anfallenden Spitzenlastpreise amortisieren müssen“ Anreize für die nötigen Investitionen seien „attraktive gesetzliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit“.
(Quelle: VKU)