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Thyssenkrupp Steel in Duisburg soll bereits 2028 an das GET H2 Netz angeschlossen werden
Grafik: GET H2

Realisierungsvertrag für Anbindung von Thyssenkrupp Steel an künftiges H2-Netz unterzeichnet

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Autor: Marie Zech

Wie am 21. März bekannt gegeben wurde, soll das Stahlwerk von Thyssenkrupp Steel in Duisburg bereits 2028 an das GET H2 Netz angeschlossen werden, das Teil des geplanten deutschen Wasserstoffnetz werden soll. Die Fernleitungsnetzbetreiber Nowega, OGE und Thyssengas haben hierzu jetzt einen Realisierungsvertrag mit dem Stahlhersteller unterzeichnet.

Thyssenkrupp plant, die Stahlproduktion in Duisburg perspektivisch auf grünen Wasserstoff umzustellen und so die CO2-Emissionen mit dem Bau einer ersten Direktreduktionsanlage mit Einschmelzern pro Jahr um bis zu 3,5 Mio. t zu reduzieren. Die Leitungen verknüpfen den Standort in Duisburg-Walsum mit dem GET H2 Netz sowie den niederländischen Importrouten über den Grenzübergangspunkt Vlieghuis.

Die aus Lingen kommende GET H2 Leitung wird über eine neue 40 km lange Leitung ab Dorsten bis nach Duisburg-Walsum weitergeführt und bindet dort das Stahlwerk an. Zur Erschließung der Importroute werden bestehende Leitungen zwischen dem niederländischen Vlieghuis und Kalle (Grafschaft Bentheim, Niedersachsen) sowie weiterführend nach Ochtrup auf den Transport von Wasserstoff umgestellt und an das GET H2 Leitungssystem angebunden. 2027 sollen alle Leitungsteile betriebsbereit sein, der Anschluss von Thyssenkrupp Steel soll 2028 erfolgen.

„Mit dem Vertrag nimmt die Wasserstoffwirtschaft in NRW und Deutschland weiter konkrete Formen an“, unterstreichen die Unternehmen. „Wir schaffen so die Möglichkeit, trotz noch ausstehender politischer Entscheidungen die Bausteine weiter vorzubereiten.“ Die Leitungen sollen Teil des Wasserstoff-Kernnetzes sein, dessen Finanzierung voraussichtlich erst im März in der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes offiziell beschlossen wird.

Der jetzt unterzeichnete Vertrag regelt die Umstellung und Errichtung der Wasserstoffleitungen sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bis zum Betriebsstart. Zudem sind erforderliche Ansatzpunkte für das Zusammenwirken der Projektpartner im zukünftigen Markt für einen diskriminierungsfreien Netzzugang angelegt worden.

(Quelle: GET H2)

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