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Aufruf zur Stellungnahme: G 452-2 Entwurf

"Anbohren und Absperren; Teil 2: Abquetschen von Kunststoffrohrleitungen für Gas mit Drücken bis 5 bar und Außendurchmesser bis 315 mm"

von | 04.06.19

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Vorwort: Dieses Arbeitsblatt wurde vom Projektkreis „Abquetschen von Kunststoffrohrleitungen“ im DIN/DVGW-Gemeinschaftsarbeitsausschuss „Kunststoffrohrleitungssysteme außerhalb von Gebäuden“ im Auftrag des Technischen Komitees „Gasverteilung“ erarbeitet. Das Abquetschen dient neben dem Blasensetzen der temporären Absperrung des Gasflusses, um Arbeiten an in Betrieb befindlichen Rohrleitungen, insbesondere zur Herstellung von Verbindungen, zu ermöglichen. Das Forschungsvorhaben, welches DVGW-Merkblatt GW 332:2001-09 zu Grunde lag, hatte gezeigt, dass bei Beachtung bestimmter Vorgaben ein uneingeschränkter weiterer Betrieb von Leitungen aus PE-Rohren der 2. und 3. Generation (ab ca. 1976), soweit diese die jeweils gültige DVGW-Prüfgrundlage erfüllten, nach dem Abquetschen möglich ist, nicht jedoch ohne Weiteres in Bezug auf die 1. Generation. Ein aktuelles Forschungsvorhaben erlaubte es, weitere Kunststoffe und Mehrschichtkonstruktionen, höhere Drücke und größere Durchmesser zu berücksichtigen. Dieses Arbeitsblatt wurde auf Drücke und Durchmesser begrenzt, die in der praktischen Handhabung dem DVGW-Merkblatt GW 332:2001-09 entsprechen. Weitergehende Anwendungsfälle sollen gesondert behandelt werden (G 452-3). Bereits im DVGW-Merkblatt GW 332:2001-09 waren die Vorgaben für Gas konkreter als für Wasser, wofür kein vergleichbarer Bedarf und keine vergleichbaren Erfahrungen und Forschungsergebnisse vorliegen, so dass der Anwendungsbereich anlässlich der Überführung in ein Arbeitsblatt auf Gas beschränkt werden musste. Diese Beschränkung beabsichtigt jedoch keine Empfehlung gegen das Abquetschen bei Wasser. Einspruchsfrist: 31.08.2019 Ausgabe 5/19

Vorwort:
Dieses Arbeitsblatt wurde vom Projektkreis „Abquetschen von Kunststoffrohrleitungen“ im DIN/DVGW-Gemeinschaftsarbeitsausschuss „Kunststoffrohrleitungssysteme außerhalb von Gebäuden“ im Auftrag des Technischen Komitees „Gasverteilung“ erarbeitet. Das Abquetschen dient neben dem Blasensetzen der temporären Absperrung des Gasflusses, um Arbeiten an in Betrieb befindlichen Rohrleitungen, insbesondere zur Herstellung von Verbindungen, zu ermöglichen.
Das Forschungsvorhaben, welches DVGW-Merkblatt GW 332:2001-09 zu Grunde lag, hatte gezeigt, dass bei Beachtung bestimmter Vorgaben ein uneingeschränkter weiterer Betrieb von Leitungen aus PE-Rohren der 2. und 3. Generation (ab ca. 1976), soweit diese die jeweils gültige DVGW-Prüfgrundlage erfüllten, nach dem Abquetschen möglich ist, nicht jedoch ohne Weiteres in Bezug auf die 1. Generation.
Ein aktuelles Forschungsvorhaben erlaubte es, weitere Kunststoffe und Mehrschichtkonstruktionen, höhere Drücke und größere Durchmesser zu berücksichtigen. Dieses Arbeitsblatt wurde auf Drücke und Durchmesser begrenzt, die in der praktischen Handhabung dem DVGW-Merkblatt GW 332:2001-09 entsprechen. Weitergehende Anwendungsfälle sollen gesondert behandelt werden (G 452-3).
Bereits im DVGW-Merkblatt GW 332:2001-09 waren die Vorgaben für Gas konkreter als für Wasser, wofür kein vergleichbarer Bedarf und keine vergleichbaren Erfahrungen und Forschungsergebnisse vorliegen, so dass der Anwendungsbereich anlässlich der Überführung in ein Arbeitsblatt auf Gas beschränkt werden musste. Diese Beschränkung beabsichtigt jedoch keine Empfehlung gegen das Abquetschen bei Wasser.
Einspruchsfrist: 31.08.2019
Ausgabe 5/19

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