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Wichtige Elemente einer kommunalen Wärmeplanung sind u.a. Bestands- und Potenzialanalysen, Zielszenarien, Strategieentwicklung sowie die Berücksichtigung erneuerbarer Energien, der Energieeffizienz sowie von Wärmenetzen
Quelle: pixabay

Flächendeckende Wärmeplanung für Deutschland: Bundesregierung bringt Gesetzentwurf auf den Weg

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Autor: Kathrin Mundt

Das Bundeskabinett hat am 16. August den vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingebrachten Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) zugestimmt.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, in allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung zu haben, damit Bürgerinnen und Bürger, aber auch Gewerbetreibende wissen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung sie lokal rechnen können.

Darüber hinaus wird das Ziel festgelegt, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Wärmenetze sollen bis 2030 zu einem Anteil von 30 % und bis 2040 mit einem Anteil von 80 % mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu speisen. Schließlich enthält das Wärmeplanungsgesetz eine Verpflichtung zur Erstellung von Fahrplänen für den Wärmenetzausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze.

Statements zum Gesetzentwurf

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

“Wer ein Haus hat, will wissen, mit welchen Kosten für Energie in den nächsten Jahrzehnten zu rechnen ist. Wer heute eine Mietwohnung sucht, schaut auch nach dem Energieverbrauch und fragt, mit welchem Energieträger geheizt wird. Antworten auf diese Fragen sollen künftig schnell und einfach zu finden sein. In jeder einzelnen Kommune sind die Voraussetzungen anders. Gerade deshalb ist ein bundeseinheitliches Wärmeplanungsgesetz, das für ganz Deutschland einheitliche Standards und Vorgaben definiert, wichtig. So eine Planung kostet Geld. Damit die Kommunen schnell starten können, fördert der Bund die Erstellung von Wärmeplänen mit 500 Mio. Euro. Auf die Bürgerinnen und Bürger kommt kein Mehraufwand zu. Es werden ausschließlich vorhandene Daten genutzt, die Behörden, Energieversorgern und dem Schornsteinfeger schon vorliegen. Mit dem Wärmeplan vor Ort gibt es mehr Entscheidungssicherheit und Planbarkeit.”

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz:

“Mit dem Wärmeplanungsgesetz schaffen wir den Rahmen für die Einführung einer flächendeckenden und systematischen Wärmeplanung. Dadurch werden die Kommunen in die Lage versetzt, auf lokaler Ebene gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähige Transformationspfade zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln und zu beschreiten. Damit setzen wir einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um.”

“Fernwärme nimmt in der klimaneutralen Wärmeversorgung der Zukunft eine herausragende Rolle ein, insbesondere in urbanen Gebieten. Aktuell ist die Fernwärme jedoch noch überwiegend fossil gespeist. Deshalb enthält das Wärmeplanungsgesetz Mindestziele für den Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen und legt den Rahmen für die schrittweise und zeitlich gestaffelte Dekarbonisierung und den Ausbau der Fernwärme fest. Im bundesweiten Mittel soll der Anteil an Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme in 2030 50% betragen, 2045 wollen wir vollständig klimaneutral sein.”

„Nur wenn sich die Infrastrukturen für eine strom- und gasbasierte Versorgung ergänzen, kann die Wärmewende gelingen“

Jörg Höhler, Präsident des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW):

„Die vom Bundeskabinett beschlossene Fassung des Wärmeplanungsgesetzes stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ersten Entwurf dar. Gut ist, dass die Bundesregierung Wasserstoffnetzen und grünen Gasen eine hohe Bedeutung für die Wärmeplanung zuweist. Richtig ist auch, dass entgegen dem ersten Gesetzentwurf die Energieinfrastrukturbetreiber nun frühzeitig und fortlaufend eingebunden werden sollen. Das ist die zentrale Voraussetzung dafür, dass die spezifischen Bedingungen für eine optimale Wärmeversorgung vor Ort berücksichtigt werden können. Positiv ist weiterhin, dass das Thema Kosteneffizienz Eingang in das Gesetz gefunden hat und seine Regelungstiefe deutlich reduziert wurde.

Unakzeptabel ist allerdings die strukturelle Benachteiligung sowohl von Wasserstoffnetzen als auch grünen Gasen selbst, wie Wasserstoff und Biomethan, gegenüber Strom- und Wärmenetzen. Diese gilt es umgehend zu beseitigen. Denn der Zielsprint hin zu einer klimaneutralen Ausrichtung der Gasinfrastruktur im Einklang mit den Klimaschutzzielen Deutschlands darf nicht zum Hindernislauf werden. Aus diesem Grund müssen die Gasnetzgebietstransformationspläne gleichberechtigt neben jenen für Wärmenetze verankert werden. Der für ihre Erstellung entwickelte Leitfaden ist bereits im DVGW-Regelwerk verankert und somit einheitlicher Branchenstandard gemäß Energiewirtschaftsgesetz. Es ist nur folgerichtig, ihn und die Gasnetzgebietstransformationspläne im Wärmeplanungsgesetz zu berücksichtigen.

Im nun folgenden parlamentarischen Prozess erwarten wir eine Kurskorrektur dahingehend, dass die strukturellen Benachteiligungen für Wasserstoffnetze und grüne Gase aufgehoben werden. Klar ist: Nur wenn sich die Infrastrukturen für eine strom- und gasbasierte Versorgung ergänzen, kann die Wärmewende in den knapp 11.000 Gemeinden in Deutschland gelingen.“

(Quellen: Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB); DVGW)

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