Das soll die Hochwasservorsorge in Hochwasser-Risikogebieten verbessern. Betroffen sind auch Häuser auf Bodenplatten. Die Verwendung wasserdichter Hauseinführungen ist damit verpflichtend. Mit dem Hochwasserschutzgesetz ist die Forderung, dass Hauseinführungen wasserdicht sein müssen, für bestimmte Fälle jetzt gesetzlich abgesichert.
Unabhängig davon verlangt die demnächst veröffentlichte DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“ wasserdichte Hauseinführungen auch ohne Hochwassergefahr, wenn das höchste Grundwasser höher als 50 cm unter der Bodenplatte steht. Das gilt für viele Neubaugebiete, wird aber oft nicht beachtet. Industriell gefertigte Hauseinführungen der im Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V. (FHRK) zusammengeschlossenen Unternehmen sind auf Gas- und Wasserdichtheit entsprechend der Vorgaben des DVGW geprüft. Sie gelten als Stand der Technik. Viele Netzbetreiber, z. B. Stadtwerke, schreiben ihre Verwendung vor und lehnen ungeprüfte Baustellenlösungen ab.
Kostenfreie Druckschriften zu Gebäudeeinführungen sendet der FHRK auf Anfrage zu (info@fhrk.de). Weitere Informationen unter www.fhrk.de.
75 Jahre rbv: Der Blick geht nach vorn
Unsere Zukunft beginnt heute und sie entsteht durch kluge Weichenstellungen im Hier und Jetzt. Dass der Rohrleitungsbauverband e. V. (rbv) diese Haltung seit 75 Jahren mit Leben füllt, erlebten die Teilnehmer:innen auf der rbv-Jubiläumstagung am 8. und 9. Mai 2025 in Bonn. Die sorgfältig vorbereitete Staffelstabübergabe in der Hauptgeschäftsführung und die vielen gut strukturierten Transformationsansätze innerhalb des Verbandes machen deutlich, dass der rbv entschlossen nach vorne blickt und seine Rolle als verlässlicher Partner, Meinungsbildner und Wegbereiter für einen qualitativ hochwertigen Leitungsbau in der Branche festigt.