Das soll die Hochwasservorsorge in Hochwasser-Risikogebieten verbessern. Betroffen sind auch Häuser auf Bodenplatten. Die Verwendung wasserdichter Hauseinführungen ist damit verpflichtend. Mit dem Hochwasserschutzgesetz ist die Forderung, dass Hauseinführungen wasserdicht sein müssen, für bestimmte Fälle jetzt gesetzlich abgesichert.
Unabhängig davon verlangt die demnächst veröffentlichte DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“ wasserdichte Hauseinführungen auch ohne Hochwassergefahr, wenn das höchste Grundwasser höher als 50 cm unter der Bodenplatte steht. Das gilt für viele Neubaugebiete, wird aber oft nicht beachtet. Industriell gefertigte Hauseinführungen der im Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V. (FHRK) zusammengeschlossenen Unternehmen sind auf Gas- und Wasserdichtheit entsprechend der Vorgaben des DVGW geprüft. Sie gelten als Stand der Technik. Viele Netzbetreiber, z. B. Stadtwerke, schreiben ihre Verwendung vor und lehnen ungeprüfte Baustellenlösungen ab.
Kostenfreie Druckschriften zu Gebäudeeinführungen sendet der FHRK auf Anfrage zu (info@fhrk.de). Weitere Informationen unter www.fhrk.de.
Gasunie schließt Pipeline-Ausschreibung in Deutschland und Niederlanden ab
Am 11. Dezember haben Gasunie Niederlande und Gasunie Deutschland einen groß angelegten gemeinsamen europäischen Ausschreibungsprozess für die Lieferung von Landleitungen für H2-, Erdgas- und Kohlenstoffinfrastruktur abgeschlossen. Die Unternehmen unterzeichneten bei einer offiziellen Sitzung neue Rahmenverträge mit sechs Zulieferern für die Produktion und Lieferung strategischer Pipelinematerialien.






