Dieses Arbeitsblatt gilt für die Errichtung (Planung, Bau, Prüfung und Inbetriebnahme) von Leitungen aus Stahlrohren, die der Versorgung der Allgemeinheit mit Gas dienen, für einen maximal zulässigen Betriebsdruck bis 16 bar, in denen Gase nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 – ausgenommen Flüssiggas in der Flüssigphase – fortgeleitet werden. Für Gasleitungen mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 16 bar gelten die Bestimmungen des DVGW-Arbeitsblattes G 463. Für Gasleitungen, die nicht der Versorgung der Allgemeinheit mit Gas dienen, oder für Gase, die nicht dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 entsprechen, kann diese Technische Regel unter Beachtung der spezifischen Eigenschaften der Gase und gegebenenfalls bestehender anderer Bestimmungen sinngemäß angewendet werden. Die Neufassung dieses Arbeitsblattes berücksichtigt die Anforderungen der DIN EN 12007-1, DIN EN 12007-3 und der DIN EN 12327.
Ausgabe 11/18
Einspruchsfrist: 30.01.2019
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Dieses Arbeitsblatt gilt für die Errichtung (Planung, Bau, Prüfung und Inbetriebnahme) von Leitungen aus Stahlrohren, die der Versorgung der Allgemeinheit mit Gas dienen, für einen maximal zulässigen Betriebsdruck bis 16 bar, in denen Gase nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 - ausgenommen Flüssiggas in der Flüssigphase - fortgeleitet werden. Für Gasleitungen mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 16 bar gelten die Bestimmungen des DVGW-Arbeitsblattes G 463. Für Gasleitungen, die nicht der Versorgung der Allgemeinheit mit Gas dienen, oder für Gase, die nicht dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 entsprechen, kann diese Technische Regel unter Beachtung der spezifischen Eigenschaften der Gase und gegebenenfalls bestehender anderer Bestimmungen sinngemäß angewendet werden. Die Neufassung dieses Arbeitsblattes berücksichtigt die Anforderungen der DIN EN 12007-1, DIN EN 12007-3 und der DIN EN 12327.
Ausgabe 11/18
Einspruchsfrist: 30.01.2019
G 462 Entwurf
Kategorie: Recht & Regelwerk
Themen: Gas | Leitungsbau
Autor: Redaktion
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