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Neuerscheinung: DVGW-Merkblatt G 452-3

Neu erschienen ist das DVGW-Merkblatt G 452-3 Anbohren und Absperren; Teil 3: Abquetschen von Kunststoffrohrleitungen für Gas mit Drücken über 5 bar bis 16 bar und Außendurchmesser bis 225 mm Anwendungsbereich Das DVGW-Merkblatt G 452-3 wurde vom Projektkreis „Abquetschen von Kunststoffrohrleitungen“ im DIN/DVGW-Gemeinschaftsarbeitsausschuss „Kunststoffrohrleitungssysteme außerhalb von Gebäuden“ im Auftrag des Technischen Komitees „Gasverteilung“ erarbeitet. Es […]

von | 12.04.21

Neu erschienen ist das DVGW-Merkblatt G 452-3

Anbohren und Absperren; Teil 3: Abquetschen von Kunststoffrohrleitungen für Gas mit Drücken über 5 bar bis 16 bar und Außendurchmesser bis 225 mm

Anwendungsbereich

Das DVGW-Merkblatt G 452-3 wurde vom Projektkreis „Abquetschen von Kunststoffrohrleitungen“ im DIN/DVGW-Gemeinschaftsarbeitsausschuss „Kunststoffrohrleitungssysteme außerhalb von Gebäuden“ im Auftrag des Technischen Komitees „Gasverteilung“ erarbeitet.

Es ergänzt das DVGW-Arbeitsblatt G 452-2 „Anbohren und Absperren; Teil 2: Abquetschen von Kunststoffrohrleitungen für Gas mit Drücken bis 5 bar und Außendurchmesser bis 315 mm“ vom August 2020 für Drücke über 5 bar bis 16 bar und Außendurchmesser bis 225 mm. Es basiert auf Forschungsergebnissen, deren Schlussfolgerungen hiermit für die Praxis bereitgestellt werden.

Die Eignung des Abquetschens für Kunststoffrohrleitungen mit Drücken über 5 bar ist durch die Forschungsergebnisse belegt, es bestehen also keine grundsätzlichen Bedenken. Gleichwohl steht die Anwendung und Bewährung im Rohrgraben noch aus. Das ist der wesentliche und zugleich typische Grund für das Format Merkblatt. Das ist auch der Grund für eine zusätzliche Anforderung gegenüber dem DVGW-Arbeitsblatt G 452-2: Für die Durchführung muss ein Sachverständiger nach DVGW-Arbeitsblatt G 472 „Gasleitungen aus Kunststoffrohren bis 16 bar Betriebsdruck; Errichtung“ hinzugezogen werden.

Darüber hinaus gilt für Drücke über 5 bar, dass in jedem Fall zwei Vorrichtungen zur temporären Absperrung eingesetzt werden müssen,

  • entweder zwei Abquetschvorrichtungen
  • oder eine Abquetschvorrichtung in Verbindung mit einer Blase nach DVGW-Prüfgrundlage G 5621-2 „Absperrblasen für Blasensetzgeräte bis 1 bar; Teil 2: Dickwandige, aufblasbare Blase mit Verstärkung; Typ B“ oder G 5621-3 „Absperrblasen für Blasensetzgeräte bis 5 bar; Teil 3: Dickwandige, aufblasbare Blase mit Verstärkung – Typ B“ auf der druckentspannten Seite der Abquetschvorrichtung (siehe Abbildung).

Im Übrigen gelten dieselben Anforderungen wie nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 452-2. Insbesondere muss die Abquetschvorrichtung für den konkreten Anwendungsfall (Werkstoff/e, Rohrdurchmesser, Rohrwanddicke) samt Bedienungsanleitung ausdrücklich geeignet sein.
Letztlich entscheidet immer die Wirksamkeit der Absperrung entsprechend der Gaskonzentration an der Arbeitsstelle, ob Einbindungsarbeiten vorgenommen werden dürfen. Die Schleichgasmengen auf der druckentspannten Seite der ersten Abquetschvorrichtung erhöhen sich in Abhängigkeit vom Druck und Durchmesser.

 

Facts

Ausgabe 3/2021
1. Auflage, 6 Seiten
Bestellung hier.

 

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

Abquetschen von Kunststoffrohren (Quelle: 3R (2008) Nr. 3-4, S. 189-193)

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