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Gemeinsam machen sie sich für die Belange der Leitungsbauunternehmen stark (v.l.n.r.): rbv-Hauptgeschäftsführer Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dieter Hesselmann, die beiden rbv-Vizepräsidenten Dipl.-Ing. Andreas Burger und Dipl.-Ing. (FH) Manfred Vogelbacher sowie rbv-Präsident Dipl.-Ing. (FH) Fritz Eckard Lang. Foto: rbv

Breitbandausbau lässt Probleme der Leitungsbauunternehmen offen zutage treten

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Autor: Redaktion

Bis zu 12 Milliarden Euro will die neue Bundesregierung in den Breitbandausbau für schnelles Internet investieren. „Glasfaser in jeder Region und jeder Gemeinde“, heißt es im Koalitionsvertrag. Ab 1. Januar 2025 sollen die Bürger einen rechtlichen Anspruch auf schnelles Internet haben. Für die Leitungsbauunternehmen kann der Breitbandausbau Segen und Fluch zugleich bedeuten.
Ausschreibungsverfahren dauern
Eine Folge der fehlenden Planungskapazitäten ist, dass Ausschreibungsverfahren von Bauämtern und Versorgern nur verzögert oder im schlimmsten Fall gar nicht auf den Weg gebracht werden können. „Fehlende Planungskapazitäten heißt im Klartext: In den zurückliegenden Jahren wurden Stellen nicht neu besetzt oder sogar abgebaut. Das rächt sich jetzt“, so Dipl.-Ing. (FH) Fritz Eckard Lang, Präsident des Rohrleitungsbauverbandes e. V. (rbv). Darunter drohe der Erhalt der Funktionsfähigkeit der unterirdischen Infrastruktur zu leiden.
Planungsleistungen nicht abwälzen
Eine andere Folge ist, dass auftraggebende Versorger aus Mangel an eigenen Planungskapazitäten versuchen, Planungs- und Genehmigungsleistungen auf die bauausführenden Unternehmen abzuwälzen. „Das kann und darf nach Überzeugung des rbv aber nicht Aufgabe der Leitungsbauunternehmen sein. Dies sind in der Mehrzahl klein- und mittelständische Unternehmen“, sagt rbv-Vizepräsident Dipl.-Ing. Andreas Burger. Die Unternehmen könnten laut Burger die zusätzlich anfallenden Planungsleistungen nicht übernehmen. Zumal die Aussschreibungsunterlagen, die an die Firmen verschickt werden, sehr umfangreich seien.
Kleine Firmen bei Auftragsvergabe benachteiligt
Die Firmen sehen sich laut rbv-Präsident Lang mit einem weiteren Problem konfrontiert: „Die Aufträge für den Breitbandausbau sind häufig so groß, dass sie kaum ein Leitungsbauunternehmen umsetzen kann.“ Hier muss die Politik nach Auffassung der rbv-Verantwortlichen regelnd eingreifen, damit mittelständische und insbesondere kleinere Firmen bei der Auftragsvergabe nicht leer ausgehen. An die Auftraggeber richtet der rbv die Aufforderung, für eine Verstetigung der Investitionen zu sorgen, damit die Leitungsbauunternehmen ihre Kapazitäten langfristig sinnvoll planen und einsetzen können.
Qualität vor Schnelligkeit
Um den Breitbandausbau zu beschleunigen, wird auf alternative Bauweisen wie Trenching oder gar eine oberirdische Verlegung zurückgegriffen. So beobachtet der rbv, dass Breitbandkabel an Oberleitungen angebracht oder von Landwirten mittels Pflügen verlegt werden. Dies sieht der rbv unter Qualitäts- und Sicherheitsaspekten äußerst kritisch und macht sich für die qualitativ hochwertige Ausführung nach den einschlägigen technischen Regeln durch zertifizierte Unternehmen stark. Lang: „Bei einer so zentralen Generationenaufgabe wie dem Bau und der Erneuerung unserer unterirdischen Infrastruktur darf die Qualität nicht auf der Strecke bleiben.“
Versorgungssicherheit braucht Verlässlichkeit
Präsident und Vizepräsident des rbv sind sich einig in ihrer Einschätzung, dass der angekündigte Rechtsanspruch auf ein schnelles Internet bis 2025 von den politischen Verantwortungsträgern nicht aufrechterhalten werden kann. Ein flächendeckender Ausbau sei bis dahin nicht zu schaffen. Es fehle an einem Gesamtkonzept der Regierung, in dem Prioritäten beim Breitbandausbau gesetzt werden, damit die finanziellen Mittel sinnvoll und gezielt eingesetzt werden können. Die zertifizierten Unternehmen des Leitungsbaus seien bereit, ihre ganze Kraft und fundiertes Knowhow in den Breitbandausbau einzubringen. Lang: „Dafür brauchen sie aber faire Wettbewerbs- und verlässliche Rahmenbedingungen und den Willen aller Beteiligten, den notwendigen Qualitätsanspruch nicht zugunsten der Einhaltung unrealistischer zeitlicher Zusagen zu opfern.“

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