Gesundheitsschutz vor freiem Warenverkehr
Das Oberlandesgericht ist der Argumentation des DVGW nicht gefolgt, wonach der strittige Belastungstest aus Gründen des Gesundheitsschutzes im Trinkwasserbereich notwendig und angemessen ist. Zudem müsse der Gesundheitsschutz Vorrang vor dem freien Warenverkehr haben. Der Belastungstest wird unter anderem auch deswegen gefordert, um sicherzustellen, dass eine Verkeimung des Trinkwassers dauerhaft vermieden wird. Voraussetzung für eine dauerhafte Dichtungsfunktion ist eine langfristige mechanische Stabilität. Die grundsätzliche Gefahr einer Verkeimung des Trinkwassers bei undichten Elastomerdichtungen wird durch eine hygienisch-medizinische Stellungnahme des Vorsitzenden der Deutschen Trinkwasserkommission beim Umweltbundesamt, Prof. Dr. Martin Exner, bestätigt.
Aufgrund des Urteils ist die DVGW CERT GmbH verpflichtet, dem italienischen Hersteller zu gestatten, seine Pressfittings mit dem DVGW-Zertifizierungszeichen zu versehen. Dabei darf die DVGW CERT GmbH die Zeichenerteilung nicht davon abhängig machen, ob nachgewiesen ist, dass die in Deutschland aktuell geltenden Anforderungen im Hinblick auf die hygienische Unbedenklichkeit des Trinkwassers erfüllt sind.
DVGW: für die Sicherheit des Verbrauchers
Der DVGW setzt sich seit mehr als 150 Jahren für die hygienische Unbedenklichkeit des Trinkwassers ein. Der Verein ist weiterhin der Überzeugung, dass der strittige Belastungstest aus Gründen des Gesundheitsschutzes zwingend geboten ist. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils hat der DVGW Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Der DVGW wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, im Rahmen der europäischen Normung ein Höchstmaß an Sicherheit und Gesundheitsschutz für den Verbraucher zu verwirklichen. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie künftig die materiellen Anforderungen zur Gewährleistung einer einwandfreien Trinkwasserqualität umgesetzt werden können.
- Pressfitting: unterhalb des gelben Stempels das DVGW-Zeichen; © DVGW
- Downloads und Links zu diesem Artikel: “Gefährden EU-Normen deutsche Standards?” Bericht des Fernsehmagazins Plusminus am 6.11.2013 zum FRABO-Urteil und dessen Folgen
Weitere Informationen:
Dr. Uwe Wetzel
Leiter Büro Brüssel
Telefon: +32 2237 1134
E-Mail: wetzel(at)dvgw.de