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Mehr Planungssicherheit für Investitionen in Power to Gas-Projekte

Die Bundesnetzagentur hat heute ein Positionspapier zum Thema Power to Gas veröffentlicht. Geregelt wird hierin die Einspeisung von aus erneuerbaren Energien erzeugtem Wasserstoff und synthetischem Methan in das Erdgasnetz (Power to Gas). Das Positionspapier kann bis zum 31. Januar 2014 kommentiert werden.

von | 16.12.13

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Die Bundesnetzagentur hat am 10.12.2013 ein Positionspapier zum Thema Power to Gas veröffentlicht. Geregelt wird hierin die Einspeisung von aus erneuerbaren Energien erzeugtem Wasserstoff und synthetischem Methan in das Erdgasnetz (Power to Gas). Das Positionspapier kann bis zum 31. Januar 2014 kommentiert werden. Bei Power to Gas handelt es sich um eine neuartige Technologie, mit der Strom in Wasserstoff oder synthetisches Methan umgewandelt wird. Diese Gase sind gut speicherbar und können wie fossiles Erdgas genutzt werden. Für die Energiewende ist Power to Gas eine wichtige technologische Option, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Überschüssiger Strom aus Wind- und Sonnenenergie kann damit umgewandelt, in das Erdgasnetz eingespeist und dort gespeichert werden. Neben rein wissenschaftlichen Anlagen im Labormaßstab gibt es mittlerweile erste Pilotprojekte, bei denen Wasserstoff und synthetisches Methan aus Power to Gas-Anlagen in das Gasnetz eingespeist werden. Bislang hatten die Einspeiser, ebenso wie die betroffenen Netzbetreiber, mit erheblichen Rechtsunsicherheiten zu kämpfen. Diese Unsicherheiten gilt es zu beheben, erläuterte Homann. Unser Ziel ist es, mehr Planungssicherheit für neue Investitionen in die vielversprechende Power to Gas-Technologie zu schaffen. So ist vorgesehen, die Position derjenigen Unternehmen zu stärken, die sich frühzeitig für die Entwicklung von Power to Gas engagiert haben. Künftig soll der Anlagenbetreiber, dessen Power to Gas-Anlage als Erstes an das Gasnetz angeschlossen wurde, seinen Wasserstoff vorrangig einspeisen dürfen. Dies ist von Bedeutung, da in vielen Gebieten der Wasserstoffanteil an der gesamten Gasmenge innerhalb eines Netzes aufgrund technischer Vorgaben nur bei maximal zwei Prozent liegen darf. Darüber hinaus regelt das Positionspapier unter anderem auch, dass bei der Einspeisung von Wasserstoff oder synthetischem Methan in das Gasnetz die Anforderungen von bestehenden Erdgastankstellen und Erdgas-Fahrzeugen an die Gasqualität berücksichtigt werden müssen. Die Branche und interessierte Kreise haben bis zum 31. Januar 2014 die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen abzugeben an: kontakt-biogasanlagen@bnetza.de. Zum Positionspapier Anmerkungsbogen zum Positionspapier

Die Bundesnetzagentur hat am 10.12.2013 ein Positionspapier zum Thema Power to Gas veröffentlicht. Geregelt wird hierin die Einspeisung von aus erneuerbaren Energien erzeugtem Wasserstoff und synthetischem Methan in das Erdgasnetz (Power to Gas). Das Positionspapier kann bis zum 31. Januar 2014 kommentiert werden.

Bei Power to Gas handelt es sich um eine neuartige Technologie, mit der Strom in Wasserstoff oder synthetisches Methan umgewandelt wird. Diese Gase sind gut speicherbar und können wie fossiles Erdgas genutzt werden. Für die Energiewende ist Power to Gas eine wichtige technologische Option, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Überschüssiger Strom aus Wind- und Sonnenenergie kann damit umgewandelt, in das Erdgasnetz eingespeist und dort gespeichert werden.

Neben rein wissenschaftlichen Anlagen im Labormaßstab gibt es mittlerweile erste Pilotprojekte, bei denen Wasserstoff und synthetisches Methan aus Power to Gas-Anlagen in das Gasnetz eingespeist werden. Bislang hatten die Einspeiser, ebenso wie die betroffenen Netzbetreiber, mit erheblichen Rechtsunsicherheiten zu kämpfen. Diese Unsicherheiten gilt es zu beheben, erläuterte Homann. Unser Ziel ist es, mehr Planungssicherheit für neue Investitionen in die vielversprechende Power to Gas-Technologie zu schaffen.

So ist vorgesehen, die Position derjenigen Unternehmen zu stärken, die sich frühzeitig für die Entwicklung von Power to Gas engagiert haben. Künftig soll der Anlagenbetreiber, dessen Power to Gas-Anlage als Erstes an das Gasnetz angeschlossen wurde, seinen Wasserstoff vorrangig einspeisen dürfen. Dies ist von Bedeutung, da in vielen Gebieten der Wasserstoffanteil an der gesamten Gasmenge innerhalb eines Netzes aufgrund technischer Vorgaben nur bei maximal zwei Prozent liegen darf. Darüber hinaus regelt das Positionspapier unter anderem auch, dass bei der Einspeisung von Wasserstoff oder synthetischem Methan in das Gasnetz die Anforderungen von bestehenden Erdgastankstellen und Erdgas-Fahrzeugen an die Gasqualität berücksichtigt werden müssen.

Die Branche und interessierte Kreise haben bis zum 31. Januar 2014 die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen abzugeben an: kontakt-biogasanlagen@bnetza.de.

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