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DIN EN 18326 Die in der VOB 2012 neu aufgenommene ATV DIN 18326 „Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen“ gilt für Leistungen zur Verbesserung der aktuellen Funktionsfähigkeit von Entwässerungsleitungen und -kanälen im Erdreich sowie den zugehörigen Bauwerken unter vollständiger oder teilweiser Einbeziehung ihrer ursprünglichen Substanz. Mit der Erarbeitung einer VOB/C-Norm für Kanalrenovierungsarbeiten wurden einheitliche Vorgaben für Vergabe, Ausschreibung und Mindestqualitätsstandards definiert. Abschnitt 0 „Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung“ gibt eine Übersicht, welche Punkte bei Bauverträgen vom Auftraggeber zu regeln sind. Eine lückenlose Prüfung von der Materialherstellung bis zum vor Ort hergestellten Produkt ist unerlässlich, um eine dauerhafte Sanierung sicher zu stellen. Deshalb werden in Abschnitt 2 „Stoffe, Bauteile“ neben den DIN-Normen für die gebräuchlichsten Stoffe und Bauteile auch Festlegungen zu entsprechenden Prüfungen aufgeführt. Abschnitt 3 „Ausführung“ regelt, wie der Auftragnehmer seine Leistungen auszuführen hat, wenn im Bauvertrag nichts anderes vereinbart ist. Vorgaben zu notwendigen Vor- und Nacharbeiten und Regelausführungen von Renovierungsarbeiten sind definiert. Ebenso werden Regelungen für folgende Verfahren bzw. Technikfamilien angegeben: Rohrstrang-Lining, Einzelrohr-Lining, Close-Fit-Lining, Wickelrohr-Lining, Schlauchlining und montierte Einzelelemente. In Abschnitt 4 „Nebenleistungen, Besondere Leistungen“ werden Nebenleistungen beschrieben, die ein Auftragnehmer als unselbständige Leistungen erbringen muss, um die Hauptleistung auszuführen. Dazu gehört unter anderem eine optische Inspektion als Vorbereitung unmittelbar vor der Renovierung sowie das Einmessen der Lage der Anschlüsse inkl. Dokumentation. DWA-M 144-3 Mit dem Merkblatt DWA-M 144-3 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 3: Renovierung mit Schlauchliningverfahren (vor Ort härtendes Schlauchlining) für Abwasserkanäle“ werden harmonisierte, standardisierte, zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) definiert. Diese ermöglichen, die in den Regelwerken aufgezeigten technischen Möglichkeiten im Sinne der VOB mit der entsprechenden vertraglichen Sicherheit und Qualität auszuschreiben. Damit wird der Grundstein für die sichere Abwicklung des Bauvertrages gelegt. Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen sind darauf abgestellt, dass die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATVs)“ Bestandteil des Bauvertrages wird, und damit insbesondere ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ und ATV DIN 18326 „Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen“. Wichtige Arbeitsgrundlagen Merkblatt und DIN-Norm stellen wichtige Arbeitsgrundlagen z.B. für die im Bereich der Sanierung von Entwässerungssystemen tätigen Ingenieurbüros dar. Diese tragen häufig Verantwortung für Planung, Ausschreibung und Überwachung der Maßnahmen. Wie wähle ich als Verantwortlicher für das Kanalnetz bzw. als beauftragter Planer das am besten geeignete Verfahren für das jeweilige Schadensbild und was habe ich darüber hinaus bei Ausschreibung und Bauüberwachung zu beachten – diese Frage wird sich jeder verantwortungsbewusste Netzbetreiber stellen, der neben wirtschaftlichen Aspekten auch die Nutzungsdauer im Blick hat. Die optimale Auswahl des Verfahrens und eine qualifizierte Ausführung tragen unbestreitbar zu nachhaltigen Sanierungsergebnissen bei. Doch wie geht man richtig vor und was ist zu beachten, damit von Planung über Ausschreibung bis hin zu Ausführung alles den gewünschten Anforderungen entspricht? Handlungsbedarf besteht Vor dem Hintergrund der vielen Neuerungen in DIN EN 18326 und DWA-M 144-3 besteht Handlungsbedarf auf Seiten von Auftraggebern und Planern, ebenso wie auf Seiten der ausführenden Unternehmen. Sanierungsmaßnahmen haben bestmögliche Aussicht auf Erfolg, wenn das aktuelle Fachwissen aus Norm und Praxis umgesetzt wird. Konsens unter den Fachleuten besteht in der Einschätzung, dass Qualität und Funktion von Abwasserleitungen und -kanälen entscheidend von einer fachgerechten Ausschreibung und Bauüberwachung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik abhängen. In der Regel hat der Planer für diese fachgerechte Ausschreibung Sorge zu tragen und darüber hinaus ist er ebenfalls verantwortlich dafür, dass vor Ort geeignete Verfahren nach den Regeln der Technik eingesetzt werden. Vielfältige Arbeitshilfen aus dem umfangreichen Dienstleistungspaket der Gütesicherung Kanalbau stehen ihm dabei zur Verfügung, zum Beispiel die Leitfäden für die Eigenüberwachung und Verfahrenshandbücher. Deshalb setzen Auftraggeber und Planer die Gütesicherung auch bei Ausschreibung und Bauüberwachung von Tiefbaumaßnahmen ein. So sind etwa die in der DIN EN 18326 nach Abschnitt 3.3.3. geforderten Dokumentationen zu Einbau und Aushärtung (Örtlich hergestellte und härtende Rohre (Schlauchlining)) bereits durch die Verfahrenshandbücher der Gütezeicheninhaber Gruppe S abgedeckt. Die zum Einsatz kommenden Materialien mit entsprechender Eignungsprüfung sind hierin genannt. Weiterhin sind im Handbuch Anforderungen an Verfahren, Ausführung und auch an die Eigenüberwachung definiert. Die Verfahrensprozesse zur Aushärtung der verschiedenen Materialien vor Ort erfordern zur Gewährleistung einer hohen Qualität eine Eigenüberwachung mit Dokumentation. Diese Dokumentation ermöglicht dem Bauüberwacher die notwendige Prüfung von Soll- und Istwerten für das jeweilige Sanierungsverfahren. Die Verfahrenshandbücher werden vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft geprüft und freigegeben. Damit ist sichergestellt, dass die Dokumentation der Eigenüberwachung exakt auf die Verfahrensvariante und die Anforderungen der aktuellen Regelwerke abgestimmt ist. Leitfäden für die Eigenüberwachung Eine Hilfe zur Dokumentation der Eigenüberwachung bietet die Gütegemeinschaft in Form der Leitfäden für die Eigenüberwachung an. Leitfäden existieren für die Ausführung von Maßnahmen in Offener Bauweise (AK), im Vortrieb (VP, VM/VMD, VO/VOD) sowie der Inspektion (I), Reinigung (R) und Dichtheitsprüfung (D). Hinzu kommen nun die Leitfäden für Ausschreibung und Bauüberwachung im Bereich Kanalbau in offener Bauweise (ABAK), Vortrieb (ABV) und Sanierung (ABS). Um den Informationsbedarf bei Planern und Ausschreibenden zu erfüllen, wurden die Leitfäden für die Eigenüberwachung „Ausschreibung und Bauüberwachung von Sanierungsmaßnahmen“ durch die Gütegemeinschaft Kanalbau überarbeitet und angepasst. Im Rahmen der Eigenüberwachung werden für alle Beurteilungsgruppen die maßgeblichen Parameter überprüft und deren Einhaltung dokumentiert. Dementsprechend sind die Leitfäden für die Eigenüberwachung aufgebaut. Neben Hinweisen und Erläuterungen enthalten sie Checklisten und Protokolle als Muster zur Dokumentation. Zusätzlich enthalten die Leitfäden Anforderungen aus DIN-EN Normen und DWA-Regelwerk mit den entsprechenden Vorgaben in Bezug auf die Eigenüberwachung. Auftraggeber und Ingenieurbüros, die das Gütezeichen Kanalbau Gruppe ABS führen, sind über diese Änderungen informiert. Darüber hinaus wird derzeit für Gütezeicheninhaber ein abgestimmtes Schulungsangebot erarbeitet. Kontakt: RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau Postfach 1369, 53583 Bad Honnef Tel: 02224/9384-0, Fax: 02224/9384-84 E-Mail: info@kanalbau.com www.kanalbau.com  

Gütegemeinschaft aktualisiert Leitfäden zur Eigenüberwachung Gruppe ABS

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Autor: Redaktion

DIN EN 18326

Die in der VOB 2012 neu aufgenommene ATV DIN 18326 „Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen“ gilt für Leistungen zur Verbesserung der aktuellen Funktionsfähigkeit von Entwässerungsleitungen und -kanälen im Erdreich sowie den zugehörigen Bauwerken unter vollständiger oder teilweiser Einbeziehung ihrer ursprünglichen Substanz. Mit der Erarbeitung einer VOB/C-Norm für Kanalrenovierungsarbeiten wurden einheitliche Vorgaben für Vergabe, Ausschreibung und Mindestqualitätsstandards definiert.

Abschnitt 0 „Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung“ gibt eine Übersicht, welche Punkte bei Bauverträgen vom Auftraggeber zu regeln sind. Eine lückenlose Prüfung von der Materialherstellung bis zum vor Ort hergestellten Produkt ist unerlässlich, um eine dauerhafte Sanierung sicher zu stellen. Deshalb werden in Abschnitt 2 „Stoffe, Bauteile“ neben den DIN-Normen für die gebräuchlichsten Stoffe und Bauteile auch Festlegungen zu entsprechenden Prüfungen aufgeführt. Abschnitt 3 „Ausführung“ regelt, wie der Auftragnehmer seine Leistungen auszuführen hat, wenn im Bauvertrag nichts anderes vereinbart ist. Vorgaben zu notwendigen Vor- und Nacharbeiten und Regelausführungen von Renovierungsarbeiten sind definiert. Ebenso werden Regelungen für folgende Verfahren bzw. Technikfamilien angegeben: Rohrstrang-Lining, Einzelrohr-Lining, Close-Fit-Lining, Wickelrohr-Lining, Schlauchlining und montierte Einzelelemente. In Abschnitt 4 „Nebenleistungen, Besondere Leistungen“ werden Nebenleistungen beschrieben, die ein Auftragnehmer als unselbständige Leistungen erbringen muss, um die Hauptleistung auszuführen. Dazu gehört unter anderem eine optische Inspektion als Vorbereitung unmittelbar vor der Renovierung sowie das Einmessen der Lage der Anschlüsse inkl. Dokumentation.

DWA-M 144-3

Mit dem Merkblatt DWA-M 144-3 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 3: Renovierung mit Schlauchliningverfahren (vor Ort härtendes Schlauchlining) für Abwasserkanäle“ werden harmonisierte, standardisierte, zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) definiert. Diese ermöglichen, die in den Regelwerken aufgezeigten technischen Möglichkeiten im Sinne der VOB mit der entsprechenden vertraglichen Sicherheit und Qualität auszuschreiben. Damit wird der Grundstein für die sichere Abwicklung des Bauvertrages gelegt. Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen sind darauf abgestellt, dass die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATVs)“ Bestandteil des Bauvertrages wird, und damit insbesondere ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ und ATV DIN 18326 „Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen“.

Wichtige Arbeitsgrundlagen

Merkblatt und DIN-Norm stellen wichtige Arbeitsgrundlagen z.B. für die im Bereich der Sanierung von Entwässerungssystemen tätigen Ingenieurbüros dar. Diese tragen häufig Verantwortung für Planung, Ausschreibung und Überwachung der Maßnahmen. Wie wähle ich als Verantwortlicher für das Kanalnetz bzw. als beauftragter Planer das am besten geeignete Verfahren für das jeweilige Schadensbild und was habe ich darüber hinaus bei Ausschreibung und Bauüberwachung zu beachten – diese Frage wird sich jeder verantwortungsbewusste Netzbetreiber stellen, der neben wirtschaftlichen Aspekten auch die Nutzungsdauer im Blick hat. Die optimale Auswahl des Verfahrens und eine qualifizierte Ausführung tragen unbestreitbar zu nachhaltigen Sanierungsergebnissen bei. Doch wie geht man richtig vor und was ist zu beachten, damit von Planung über Ausschreibung bis hin zu Ausführung alles den gewünschten Anforderungen entspricht?

Handlungsbedarf besteht

Vor dem Hintergrund der vielen Neuerungen in DIN EN 18326 und DWA-M 144-3 besteht Handlungsbedarf auf Seiten von Auftraggebern und Planern, ebenso wie auf Seiten der ausführenden Unternehmen. Sanierungsmaßnahmen haben bestmögliche Aussicht auf Erfolg, wenn das aktuelle Fachwissen aus Norm und Praxis umgesetzt wird. Konsens unter den Fachleuten besteht in der Einschätzung, dass Qualität und Funktion von Abwasserleitungen und -kanälen entscheidend von einer fachgerechten Ausschreibung und Bauüberwachung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik abhängen. In der Regel hat der Planer für diese fachgerechte Ausschreibung Sorge zu tragen und darüber hinaus ist er ebenfalls verantwortlich dafür, dass vor Ort geeignete Verfahren nach den Regeln der Technik eingesetzt werden. Vielfältige Arbeitshilfen aus dem umfangreichen Dienstleistungspaket der Gütesicherung Kanalbau stehen ihm dabei zur Verfügung, zum Beispiel die Leitfäden für die Eigenüberwachung und Verfahrenshandbücher. Deshalb setzen Auftraggeber und Planer die Gütesicherung auch bei Ausschreibung und Bauüberwachung von Tiefbaumaßnahmen ein.

So sind etwa die in der DIN EN 18326 nach Abschnitt 3.3.3. geforderten Dokumentationen zu Einbau und Aushärtung (Örtlich hergestellte und härtende Rohre (Schlauchlining)) bereits durch die Verfahrenshandbücher der Gütezeicheninhaber Gruppe S abgedeckt. Die zum Einsatz kommenden Materialien mit entsprechender Eignungsprüfung sind hierin genannt. Weiterhin sind im Handbuch Anforderungen an Verfahren, Ausführung und auch an die Eigenüberwachung definiert. Die Verfahrensprozesse zur Aushärtung der verschiedenen Materialien vor Ort erfordern zur Gewährleistung einer hohen Qualität eine Eigenüberwachung mit Dokumentation. Diese Dokumentation ermöglicht dem Bauüberwacher die notwendige Prüfung von Soll- und Istwerten für das jeweilige Sanierungsverfahren. Die Verfahrenshandbücher werden vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft geprüft und freigegeben. Damit ist sichergestellt, dass die Dokumentation der Eigenüberwachung exakt auf die Verfahrensvariante und die Anforderungen der aktuellen Regelwerke abgestimmt ist.

Leitfäden für die Eigenüberwachung

Eine Hilfe zur Dokumentation der Eigenüberwachung bietet die Gütegemeinschaft in Form der Leitfäden für die Eigenüberwachung an. Leitfäden existieren für die Ausführung von Maßnahmen in Offener Bauweise (AK), im Vortrieb (VP, VM/VMD, VO/VOD) sowie der Inspektion (I), Reinigung (R) und Dichtheitsprüfung (D). Hinzu kommen nun die Leitfäden für Ausschreibung und Bauüberwachung im Bereich Kanalbau in offener Bauweise (ABAK), Vortrieb (ABV) und Sanierung (ABS). Um den Informationsbedarf bei Planern und Ausschreibenden zu erfüllen, wurden die Leitfäden für die Eigenüberwachung „Ausschreibung und Bauüberwachung von Sanierungsmaßnahmen“ durch die Gütegemeinschaft Kanalbau überarbeitet und angepasst.

Im Rahmen der Eigenüberwachung werden für alle Beurteilungsgruppen die maßgeblichen Parameter überprüft und deren Einhaltung dokumentiert. Dementsprechend sind die Leitfäden für die Eigenüberwachung aufgebaut. Neben Hinweisen und Erläuterungen enthalten sie Checklisten und Protokolle als Muster zur Dokumentation. Zusätzlich enthalten die Leitfäden Anforderungen aus DIN-EN Normen und DWA-Regelwerk mit den entsprechenden Vorgaben in Bezug auf die Eigenüberwachung.

Auftraggeber und Ingenieurbüros, die das Gütezeichen Kanalbau Gruppe ABS führen, sind über diese Änderungen informiert. Darüber hinaus wird derzeit für Gütezeicheninhaber ein abgestimmtes Schulungsangebot erarbeitet.

Kontakt:

RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau

Postfach 1369, 53583 Bad Honnef

Tel: 02224/9384-0, Fax: 02224/9384-84

E-Mail: info@kanalbau.com

www.kanalbau.com

 

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