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Biogasanlagen: Kabinett legt Entwurf zum EEG-Reparaturgesetz vor

Das Bundeskabinett hat am 27. April den Entwurf einer „EEG-Reparatur“ beschlossen. Darin werden auch marginale Korrekturen am Investitionszuschuss für flexible Biogasanlagen vorgenommen. Aus Sicht der Bioenergieverbände sind diese Anpassungen jedoch bei Weitem nicht ausreichend. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert im Namen der Bioenergieverbände: 

von | 30.04.21

Das Kanzleramt in Berlin
Bundesklanzleramt in Berlin

Das Bundeskabinett hat am 27.04.2021 den Entwurf einer „EEG-Reparatur“ beschlossen. Darin werden auch marginale Korrekturen am Investitionszuschuss für flexible Biogasanlagen vorgenommen. Aus Sicht der Bioenergieverbände sind diese Anpassungen jedoch bei Weitem nicht ausreichend. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, kommentiert im Namen der Bioenergieverbände:

Die vom BMWi vorgelegten und vom Kabinett heute beschlossenen Änderungen beim „Flexibilitätszuschlag“ für Biogasanlagen im zweiten Vergütungszeitraum sind nur Kosmetik, die das eigentliche Problem nicht lösen. Laut Entwurf sollen künftig nur jene Anlagen von dem Investitionszuschuss für die Bereitstellung flexibler Biogas-Leistung profitieren, die bereits vor Inkrafttreten des EEG 2021 an einer Ausschreibung teilgenommen hatten. Mehrere tausend Anlagen, die erst an künftigen Ausschreibungen teilnehmen möchten, könnten weiterhin den Flexibilitätszuschlag nicht oder allenfalls nur anteilig erhalten. Damit ist ein Hauptanliegen der Branche nicht aufgegriffen worden. Die Wirtschaftlichkeit der Flexibilisierung von Biogas und damit auch der Weiterbetrieb tausender Anlagen stehen damit vor dem Aus.

Umso unverständlicher ist dies, da die Branche zweifelsfrei dargelegt hat, dass der Flexibilitätszuschlag für den Weiterbetrieb der Anlagen und die Deckung laufender, wiederkehrender und neuer Kosten über die Betriebsdauer hinweg absolut unerlässlich ist. Die damals allzu hastig und unreflektiert ins EEG 2021 aufgenommene Regelung konterkariert die erklärten Ziele des Bestandserhalts und der Förderung der Flexibilisierung von Biogas, die mit der EEG-Novelle 2021 verfolgt wurden. Jetzt nicht die Chance zur Nachbesserung zu ergreifen, ist fahrlässig.

Wir appellieren daher nun an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, das bevorstehende parlamentarische Verfahren für diese aus unserer Sicht absolut zwingende Anpassung zu nutzen. Bundesweit haben wir für dieses Anliegen gerade seitens der Parlamentarier viel Unterstützung erfahren – jetzt ist die Gelegenheit zum Handeln.
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie

 

Was ist der Flexibilitätszuschlag für Biogasanlagen?

Milchkühe auf der Weide

Rohstofflieferant für Bioagas

Der Flexibilitätszuschlag wurde mit dem EEG 2014 eingeführt und löste für Biogas- und Biomethan-Anlagen, die ab dem 01.08.2014 errichtet wurden, die Flexibilitätsprämie ab, die weiterhin für ältere Bestandsanlagen gilt. Der Flexibilitätszuschlag ist ein Investitionsanreiz in den Zubau von flexiblen Kraftwerkskapazitäten, die eine bedarfsorientierte Stromproduktion ermöglichen und wird für eine Dauer von 20 Jahren gewährt.

Weitere Informationen:
 Die Bundesregierung zur Engergiewende
 Das Hauptstadtbüro Bioenergie

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

Das Kanzleramt in Berlin

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