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Wie finden qualitätsbewusste Auftraggeber fachkundige und zuverlässige Planer und ausführende Unternehmen für erfolgreiche Kanalsanierungsmaßnahmen? Eine Möglichkeit ist das bewährte System der RAL-Gütesicherung Kanalbau. Es berücksichtigt die aktuellen vergaberechtlichen Regelungen und minimiert darüber hinaus den Aufwand für alle Beteiligten.
Wenn qualitätsbewusste Auftraggeber auf fachkundige und zuverlässige Planer und ausführende Unternehmen treffen, sind erfolgreiche Kanalsanierungsmaßnahmen die Regel. Auftraggeber prüfen daher vor Vergabe konsequent die Eignung der Bieter und Dienstleister besonders in Hinblick auf die Fachkunde. Seitens der Auftragnehmer ist dieser Nachweis eindeutig durch die VOB Teil A gefordert. Hier heißt es, dass Bauleistungen an „fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu vergeben“ sind und die „Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit“ zu prüfen ist. Bei dieser Aufgabe kann der Auftraggeber auf das System der RAL-Gütesicherung Kanalbau zurückgreifen. Das System ist bewährt, berücksichtigt die aktuellen vergaberechtlichen Regelungen und minimiert darüber hinaus den Aufwand für alle Beteiligten.
Was bedeutet RAL-Gütesicherung Kanalbau und was leistet sie? Die Antwort darauf gibt der Erklärfilm RAL-GZ 961.
Video: Güteschutz Kanalbau
Bietereignung obligatorisch
In der Gütegemeinschaft Kanalbau stimmen Auftraggeber und Auftragnehmer das Anforderungsprofil für die fachliche Eignung der ausführenden Unternehmen regelmäßig gemeinsam ab. Die in Form der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 definierten Anforderungen richten das Augenmerk u.a. auf die Erfahrung und Zuverlässigkeit des Unternehmens, die Qualifikation des Personals, die Beherrschung von Technik und Geräten, den Einsatz von Nachunternehmern und die Eigenüberwachung. Die Anforderungen werden in Abhängigkeit der eingesetzten Verfahrenstechnik in unterschiedliche Beurteilungsgruppen unterteilt.
Unternehmen, die das Gütezeichen Kanalbau führen, werden sowohl am Firmenstandort als auch auf den Baustellen von einem Prüfingenieur mit entsprechender einschlägiger beruflicher Erfahrung regelmäßig geprüft. Werden hierbei Mängel festgestellt, kann auf Grundlage des Prüfberichtes und der Stellungnahme des Gütezeicheninhabers ein hierfür gewähltes und neutral zusammengesetztes Gremium (Güteausschuss) Ahndungen veranlassen, bis hin zum Entzug des Gütezeichens.
Auf diese Weise wird die Fachkunde der Bieter transparent, vergaberechtssicher und unaufwändig im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe geprüft. Bei konsequenter Anwendung der RAL-Gütesicherung wird sichergestellt, dass die künftigen Vertragspartner den mit der Maßnahme verbundenen technischen Anforderungen gerecht werden. Vor diesem Hintergrund genießt das System Gütesicherung Kanalbau heute Vertrauen bei bundesweit mehr als 3.000 Vergabestellen. Diese machen das Anforderungsniveau RAL-GZ 961 bei ihren Vergaben zur Voraussetzung und prüfen die Erfüllung der Anforderungen z.B. über das Gütezeichen Kanalbau.
Qualität ist das Ziel
Für eine erfolgreiche Realisierung von Baumaßnahmen ist der Auftraggeber in aller Regel ebenso auf einen fachkundigen Partner für Ausschreibung und Bauüberwachung angewiesen. Folgerichtig steht daher auch für Ingenieurbüros ein abgestimmtes Anforderungsprofil zur Verfügung. Büros, die die Erfüllung der Anforderungen RAL-GZ 961 nachgewiesen haben, führen ebenfalls das Gütezeichen Kanalbau.
Ein funktionierendes Zusammenspiel zwischen Auftraggeber, Planer und ausführenden Unternehmen ist die Grundlage für die erfolgreiche Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Die Prüfung der Bietereignung auf Basis der RAL-Gütesicherung Kanalbau ist seit vielen Jahren in weiten Teilen des Bundesgebietes Standard.
Darüber hinaus profitieren die Fachleute von einem stetig wachsenden Qualifizierungs-Angebot der Gütegemeinschaft. Um die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und letztendlich die Ausführungsqualität zu fördern, bietet die Gütegemeinschaft regelmäßig regionale Fachveranstaltungen sowie E-Learning-Kurse, Arbeitshilfen und Sammlungen „Technischer Regeln“ an.
Weitere Informationen unter www.kanalbau.com