Leitungsanfragen sind unverzichtbar im Planungsprozess von Baumaßnahmen – sie bedeuten aber auch einen erheblichen Zeitaufwand und binden Ressourcen. Schonen Sie zukünftig beides: Versenden Sie Leitungsanfragen einfacher und schneller mit dem Leitungsauskunftsportal der infrest und erhalten sie als Kommune Anträge auf Aufbruchgenehmigung standardisiert via E-Mail.
Das Leitungsauskunftsportal bündelt Ihre Anfragen und ordnet Sie den relevanten Akteuren zu. Leitungs-, Schachtscheinanfragen und Anträge auf Aufbruchgenehmigung werden automatisch zielgerichtet versandt. Das bedeutet: keine Einzelanschreiben mehr. Da sich die Anzahl unnötiger, redundanter Anfragen reduziert, können auch die für die Auskunft bzw. Genehmigung zuständigen Stellen schneller reagieren.
Das Leitungsauskunftsportal beteiligt die tatsächlich betroffenen Akteure via E-Mail oder diverser Schnittstellen zu Auskunftssystemen. Die Anfragen von Planern, Bauausführenden oder Ämtern erreichen die Leitungsnetzbetreiber und Behörden somit online, unkompliziert und medienbruchfrei.
Um langfristig revisionssicher agieren und Prozesse im Nachhinein prüfen zu können, werden alle anfallenden Daten – von der Anfrage bis zu jeder einzelnen Antwort – für sechs Jahre gespeichert.
Seit Februar 2017 steht das Leitungsauskunftsportal eStrasse für alle Nutzer bundesweit zur Verfügung. Damit ist die infrest zu Ihrem Partner für einen reibungslosen Ablauf bei der Erkundigung zu unterirdischen Leitungen in ganz Deutschland geworden – profitieren Sie vom Leitungsauskunftsportal und schonen Sie Ihre Ressourcen!
Der Baustellenatlas, ein weiteres Produkt der infrest, visualisiert tagesaktuelle Bautätigkeiten, Leerrohr-Kapazitäten und Überschneidungen mittel- und langfristiger Planungen. Mithilfe der infrest Auskunftsdatenbank erteilen Sie effizient Leitungsauskünfte und Genehmigungen. Schnell, wirtschaftlich und revisionssicher.
Kontakt: infrest – Infrastruktur eStrasse GmbH, Berlin, Tel. 030 22445258 10
E-Mail: service@infrest.de, www.infrest.de
Referentenentwurf zum Gesetz zur Einführung einer Gasreserve zur Krisenvorsorge
Das BMWE hat am 13. Oktober den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Gasreserve zur Krisenvorsorge in die Verbändekonsultation gegeben. Nach einem ersten Branchengespräch im Juli liegt damit erstmals ein konkreter gesetzlicher Rahmen für die geplante strategische Gasreserve vor. Stellungnahmen können bis Montag, den 19. Oktober 2026, um 12:00 Uhr eingereicht werden.






