Das DVGW-Merkblatt G 290 „Rückspeisung von Gasen in vorgelagerte Transportleitungen – Gasbeschaffenheitsanpassung “ wurde vom Projektkreis „Rückspeisung von Gasen“ im Technischen Komitee „Gasförmige Brennstoffe“ überarbeitet. Es dient der Rückspeisung und ggf. der erforderlichen Behandlung von Gasen aus Netzen der Gasverteilung in Netze des Gastransports oder andere, vorgelagerte Netze. Dabei finden vor allem zwei Tatsachen Berücksichtigung:
- Gase in der Gasverteilung sind in Deutschland odoriert, Gase im Gastransport zumeist nicht;
- Gase in der Gasverteilung können neben Erdgasen auch andere Austausch- und Zusatzgase enthalten, wie z. B. Biomethan, Wasserstoff und synthetische Gase.
Deshalb wird im DVGW-Merkblatt G 290 neben den Aspekten der Verdichtung vor allem der erforderlichen Anpassung der Odorierung und ggf. zusätzlichen Trocknung der rückzuspeisenden Gase Rechnung getragen. Gegenüber der Vorgängerausgabe aus dem Jahr 2011 ergeben sich folgende wesentlichen Änderungen:
- In Abschnitt 4 wurde Tabelle 1 mit zulässigen Odoriermittelgehalten in vorgelagerten Transportnetzen aufgenommen, da davon ausgegangen wird, dass eine vollständige Deodorierung wirtschaftlich nicht vertretbar ist;
- Verweise auf DIN 51624 und deren Anforderungen wurden aufgrund der Zurückziehung dieser Norm entfernt;
- Unterabschnitt 4.4 wurde ab Absatz 4 überarbeitet und aktualisiert. Es sind nun Absorptionskapazitäten angegeben; Abschnitt 5 „Entfernung von Sauerstoff” wurde in der zweiten Hälfte ebenfalls grundlegend überarbeitet und ein Verweis auf DVGW G 267 aufgenommen;
- Abschnitt 7 „Entfernung von Wasserstoff” ist vollkommen neu und ist insbesondere für die Betreiber von Netzen mit sauerstoffempfindlichen Einrichtungen von erhöhtem Interesse;
- Abschnitt 9 „Literatur” ist ebenfalls neu aufgenommen worden.
Ausgabe 12/19