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Neuerscheinung: GW 1200 Entwurf

"Grundsätze und Organisation des Entstörungsmanagements für Gasnetzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen"

von | 03.07.20

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Im Energiewirtschaftsgesetz wird ein sicherer, preisgünstiger und umweltverträglicher Netzbetrieb gefordert. Energieanlagen sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Technische Sicherheit setzt voraus, dass die Gasnetzbetreiber jederzeit in der Lage sind, bei Störungen unverzüglich fachkundig einzugreifen, um Schäden zu vermeiden bzw. eingetretene Schäden zu beseitigen. Wasserversorgungsunternehmen sind nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden verpflichtet, den Kunden Wasser im vereinbarten Umfang jederzeit zur Verfügung zu stellen, wobei das Wasserversorgungsunternehmen jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben hat. Das vom Projektkreis „GW 1200 Überarbeitung“ erarbeitete DVGW Arbeitsblatt GW 1200 gilt für Gasnetzbetreiber, die Anlagen betreiben, die der Versorgung der Allgemeinheit mit Gasen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 dienen (mit Ausnahme von Flüssiggasen in flüssiger Phase) und Wasserversorgungsunternehmen zur Abwendung von Gefahren bei Störungen oder Schäden an ihren Infrastrukturen. Mit diesem Arbeitsblatt ist ein grundsätzlicher Rahmen geschaffen, der die wesentlichen Anforderungen an das Entstörungsmanagement beinhaltet. Das Entstörungsmanagement im Sinne dieses Arbeitsblattes ist der Prozess der Störungsbeseitigung mit den Einzelmaßnahmen Störungsannahme, Erstsicherung und Wiederherstellung eines temporären betriebssicheren Zustandes. Ausgabe 5/20 Einspruchsfrist: 31.08.2020

Im Energiewirtschaftsgesetz wird ein sicherer, preisgünstiger und umweltverträglicher Netzbetrieb gefordert. Energieanlagen sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Technische Sicherheit setzt voraus, dass die Gasnetzbetreiber jederzeit in der Lage sind, bei Störungen unverzüglich fachkundig einzugreifen, um Schäden zu vermeiden bzw. eingetretene Schäden zu beseitigen.
Wasserversorgungsunternehmen sind nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden verpflichtet, den Kunden Wasser im vereinbarten Umfang jederzeit zur Verfügung zu stellen, wobei das Wasserversorgungsunternehmen jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben hat.
Das vom Projektkreis „GW 1200 Überarbeitung“ erarbeitete DVGW Arbeitsblatt GW 1200 gilt für Gasnetzbetreiber, die Anlagen betreiben, die der Versorgung der Allgemeinheit mit Gasen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 dienen (mit Ausnahme von Flüssiggasen in flüssiger Phase) und Wasserversorgungsunternehmen zur Abwendung von Gefahren bei Störungen oder Schäden an ihren Infrastrukturen. Mit diesem Arbeitsblatt ist ein grundsätzlicher Rahmen geschaffen, der die wesentlichen Anforderungen an das Entstörungsmanagement beinhaltet. Das Entstörungsmanagement im Sinne dieses Arbeitsblattes ist der Prozess der Störungsbeseitigung mit den Einzelmaßnahmen Störungsannahme, Erstsicherung und Wiederherstellung eines temporären betriebssicheren Zustandes.
Ausgabe 5/20

Einspruchsfrist: 31.08.2020

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