Für die Anwendung von zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen ist es notwendig, die restlichen Ausschreibungsinhalte hierauf abzustimmen. Für die Verfahren der Reparatur ist eine Norm im Teil C der VOB mit spezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen bislang nicht eingeführt. Ersatzweise zeigt das Merkblatt DWA-M 144-2 für Reparaturverfahren auf, welche Informationen des Ausschreibenden zu Bestand und Ausführung benötigt werden, um die Kalkulation und die Vertragsabwicklung sicher zu gestalten.
Diese Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen behandeln die Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen außerhalb von Gebäuden, die als Freispiegelleitungen betrieben werden. Sie sind darauf abgestellt, dass die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“ und insbesondere die ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ Bestandteil des Bauvertrags sind.
Der Verband zertifizierter Sanierungs-Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB) und die DWA entwickeln gemeinsam die bewährten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) in der Merkblattreihe DWA-M 144 fort.
Teil 2 richtet sich an Ausschreibende von Kanalreparaturverfahren.
Ausgabe: 11/20
TENP III geht in Betrieb: Neue Pipeline schafft Perspektiven für Wasserstofftransport
Mit einer feierlichen Veranstaltung auf der Verdichterstation Hügelheim wurde die Trans-Europa-Naturgas-Pipeline III (TENP III) offiziell in Betrieb genommen. Die rund 110 km lange Leitung ersetzt einen Strang der TENP-Pipeline, die von der deutsch-belgischen und deutsch-niederländischen bis zur Schweizer Grenze verläuft.