In Betrieb befindliche Gasrohrnetze sollen aus sicherheitstechnischer und umweltrelevanter Sicht gasdicht sein. Um diese grundlegende Forderung des Energiewirtschaftsgesetzes erfüllen zu können, sind Gasrohrnetze regelmäßig auf Leckstellen zu überprüfen. Das DVGW-Arbeitsblatt G 465-1 beschreibt dementsprechend planmäßige wie auch situationsbedingte außerplanmäßige Überprüfungen und geht dabei u. a. auf die Überprüfungsmethoden „Oberirdische Überprüfung“ und „Prüfung der Bodenluft“ ein. Hinsichtlich der Klassifikation der gefundenen Leckstellen und dem weiteren Umgang mit diesen bis hin zu deren Beseitigung wird auf das DVGW-Merkblatt G 464-3 „Leckstellen an Gasleitungen in Gasrohrnetzen – Lokalisation, Klassifikation, Umgang mit Leckstellen“ verwiesen.
Die Überprüfung von Gasrohrnetzen umfasst alle Netz- und Netzanschlussleitungen bis einschließlich der innenliegenden Teile des Netzanschlusses, der Hauptabsperreinrichtungen. Für die Überprüfung von Gasrohrnetzen sind Gaskonzentrationsmessgeräte einzusetzen, die den Anforderungen des DVGW-Merkblattes G 465-4 „Gerätetechnik für die Überprüfung von Gasleitungen und Gasanlagen“ entsprechen. Die Überprüfungsarbeiten sind durch den Netzbetreiber selbst oder durch Fachfirmen mit entsprechender Befähigung auszuführen.
Die Befähigung einer Fachfirma gilt als nachgewiesen, wenn sie beispielsweise ein DVGW-Zertifikat nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 468-1 „Qualifikationskriterien für Gasrohrnetz-Überprüfungsunternehmen“ besitzt. Die ordnungsgemäße Durchführung der Überprüfungsarbeiten ist sichergestellt, wenn die erforderlichen Arbeiten durch Fachkräfte durchgeführt werden, die die dazu erforderliche Befähigung, beispielsweise nach DVGW-Merkblatt G 468-2 „Gasspürer-Schulungsplan“, besitzen.
Gegenüber der Vorgängerversion, dem DVGW-Arbeitsblatt G 465-1 (Ausgabe November 1997) wurden u. a. folgende Änderungen vorgenommen:
- Das Arbeitsblatt wurde inhaltlich überarbeitet und an den Stand der Technik bei der Überprüfung von Gasleitungen angepasst.
- Der Anwendungsbereich wurde mit Blick auf die europäischen Normen für die Gasverteilung auf maximal zulässige Betriebsdrücke bis 16 bar angehoben.
- Ergänzt wurden auch – bedingt durch die Anhebung des Betriebsdruckes – Definitionen sowie Anforderungen an das Personal und die betriebliche Organisation der Rohrnetzüberprüfung.
- Nach der Veröffentlichung des DVGW-Arbeitsblattes GW 1200 „Grundsätze und Organisation des Bereitschaftsdienstes für Gas- und Wasserversorgungsunternehmen“ konnte der Abschnitt „Bereitschaftsdienst“ in dem Arbeitsblatt ersatzlos gestrichen werden.
Da auch das DVGW-Arbeitsblatt G 466-1 „Gasleitungen aus Stahlrohren für einen Auslegungsdruck von mehr als 16 bar; Betrieb und Instandhaltung“ im Rahmen der Überarbeitung von dem bisherigen Betriebsdruck in Höhe von 5 bar auf nunmehr 16 bar angehoben worden ist, würde durch die noch nicht erfolgte Überarbeitung des DVGW-Arbeitsblattes G 465-2 „Gasleitungen mit einem Betriebsdruck bis 5 bar – Instandsetzung“ eine Regelungslücke entstehen. Um diese zu vermeiden, ist im Vorwort des DVGW-Arbeitsblattes G 465-1 der Hinweis ergänzt worden, dass Instandhaltungsarbeiten in Gasnetzen mit maximal zulässigen Betriebsdrücken von 5 bis 16 bar bis zur Neuerscheinung des DVGW-Arbeitsblattes G 465-2 gemäß den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes G 466-1 durchzuführen sind.
Die DVGW-Merkblätter G 465-3 und G 465-4 sind ebenfalls überarbeitet worden und werden gemeinsam mit dem DVGW-Arbeitsblatt G 465-1 veröffentlicht.
Ausgabe 5/19