Betreiber von Abwasseranlagen haben die Aufgabe, diese so zu betreiben, dass die Anforderungen des WHG, Kapitel 3, Abschnitt 2 – Abwasserbeseitigung – und besonders §§ 60 und 61 eingehalten werden. In diesem Merkblatt werden die Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Abwasseranlagen, die beschäftigten Personen und an die für die Planung, den Bau und den Betrieb der Abwasseranlagen verantwortlichen Personen sowie die sicherheitstechnischen und betriebstechnischen Belange für Planung, Bau und Betrieb von Abwasseranlagen dargestellt. Ziel ist es, eine Grundlage für eine sichere, zuverlässige, umweltgerechte und wirtschaftliche Abwasserentsorgung im Sinne der gesetzlichen und technischen Regelungen zu schaffen. Zur Umsetzung der Anforderungen im Rahmen eines Technischen Sicherheitsmanagements stehen Leitfäden bei der TSM-Stelle der DWA (tsmdwa.de) zur Verfügung. Hinweis: Für Unternehmen, die neben der Abwasserentsorgung weitere Sparten betreiben, gelten auch die Anforderungen der jeweiligen entsprechenden Regelwerke.
Ausgabe 10/18
Einspruchsfrist: 31.12.2018
Klimaziel 2035: Düsseldorf setzt auf grüne Wärme
Die Agentur für Erneuerbare Energien e. V. (AEE) hat die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf zur Energie-Kommune des Monats März 2026 ernannt. Die Stadt will bis 2035 klimaneutral werden – ein Ziel, das sie mit einer umfassenden Wärmewende, dem Ausbau erneuerbarer Energien und einer konsequenten Fachkräftequalifizierung erreichen möchte.








