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Diese Technische Regel gilt für die Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme und den Betrieb sowie die Stilllegung und Entsorgung von Gas-Druckregelanlagen für einen Auslegungsdruck bis einschließlich 100 bar in Gastransport- und Verteilungssystemen, sowie für Anlagen zur Versorgung des Gewerbes, der Industrie oder vergleichbarer Einrichtungen. Diese Anlagen werden mit Gasen nach den DVGW-Arbeitsblättern G 260 und G 262 bzw. DIN EN 16726 und DIN EN 16723-1 mit Ausnahme von Flüssiggas (3. Gasfamilie) betrieben. Für den Betrieb und die Instandhaltung von in Betrieb befindlichen Gas-Druckregelanlagen, auch in Kombination mit Anlagen für die Gasmengenmessung, gilt zusätzlich das DVGW-Arbeitsblatt G 495. Dieses Arbeitsblatt gilt auch für die Gas-Druckregelung zur Versorgung von betriebsnotwendigen Heizanlagen als Teil der Gas-Druckregelanlage. Für nachgeschaltete Gas-Druckregelanlagen von Flüssiggas-Luft-Mischanlagen zur Regelung der gasförmigen Phase kann diese Technische Regel sinngemäß angewandt werden. Die besonderen Anforderungen an Druckreduzierungen für Gasbeschaffenheitsmessanlagen sind im DVGW-Arbeitsblatt G 488 beschrieben. Für kombinierte Gas-Druckregel- und Messanlagen ist zusätzlich das DVGW-Arbeitsblatt G 492 zu beachten. Diese Ausgabe des DVGW-Arbeitsblattes G 491 gilt nicht für Gas-Druckregelanlagen, die vor deren Veröffentlichung in Betrieb genommen worden sind. Werden im Betrieb durch Erkenntnisse und Änderung der technischen Regelwerke bezüglich Konstruktion und Prozess neue Sicherheitsrisiken erkannt, ist vom Betreiber das Risiko zu bewerten. Stellt der Betreiber fest, dass das Risiko erhöht und nicht akzeptabel ist, sind Maßnahmen zur Anpassung an den Stand der Technik zu ergreifen. Werden wesentliche Änderungen im Sinne von Abschnitt 10.3.6 durchgeführt, sind die Anforderungen dieses Arbeitsblattes zu erfüllen. Ausgabe 5/20

Neuerscheinung: G 491

Kategorie:
Thema:
Autor: Redaktion

Diese Technische Regel gilt für die Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme und den Betrieb sowie die Stilllegung und Entsorgung von Gas-Druckregelanlagen für einen Auslegungsdruck bis einschließlich 100 bar in Gastransport- und Verteilungssystemen, sowie für Anlagen zur Versorgung des Gewerbes, der Industrie oder vergleichbarer Einrichtungen. Diese Anlagen werden mit Gasen nach den DVGW-Arbeitsblättern G 260 und G 262 bzw. DIN EN 16726 und DIN EN 16723-1 mit Ausnahme von Flüssiggas (3. Gasfamilie) betrieben. Für den Betrieb und die Instandhaltung von in Betrieb befindlichen Gas-Druckregelanlagen, auch in Kombination mit Anlagen für die Gasmengenmessung, gilt zusätzlich das DVGW-Arbeitsblatt G 495.
Dieses Arbeitsblatt gilt auch für die Gas-Druckregelung zur Versorgung von betriebsnotwendigen Heizanlagen als Teil der Gas-Druckregelanlage.
Für nachgeschaltete Gas-Druckregelanlagen von Flüssiggas-Luft-Mischanlagen zur Regelung der gasförmigen Phase kann diese Technische Regel sinngemäß angewandt werden. Die besonderen Anforderungen an Druckreduzierungen für Gasbeschaffenheitsmessanlagen sind im DVGW-Arbeitsblatt G 488 beschrieben. Für kombinierte Gas-Druckregel- und Messanlagen ist zusätzlich das DVGW-Arbeitsblatt G 492 zu beachten.
Diese Ausgabe des DVGW-Arbeitsblattes G 491 gilt nicht für Gas-Druckregelanlagen, die vor deren Veröffentlichung in Betrieb genommen worden sind. Werden im Betrieb durch Erkenntnisse und Änderung der technischen Regelwerke bezüglich Konstruktion und Prozess neue Sicherheitsrisiken erkannt, ist vom Betreiber das Risiko zu bewerten. Stellt der Betreiber fest, dass das Risiko erhöht und nicht akzeptabel ist, sind Maßnahmen zur Anpassung an den Stand der Technik zu ergreifen. Werden wesentliche Änderungen im Sinne von Abschnitt 10.3.6 durchgeführt, sind die Anforderungen dieses Arbeitsblattes zu erfüllen.
Ausgabe 5/20

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