Das Energiewirtschaftsgesetz und seine Begründung fordern von den Unternehmen für den Betrieb von Gasversorgungsanlagen die Erfüllung personeller, wirtschaftlicher, technischer Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, um eine möglichst sichere, preisgünstige und umweltverträgliche Energieversorgung auf Dauer zu gewährleisten. Die Gashochdruckleitungsverordnung konkretisiert diese Anforderung, indem sie von den Betreibern von Gashochdruckleitungen ein Managementsystem zur Gewährleistung der technischen Sicherheit als Bestandteil der Betriebsführung fordert. Das Technische Sicherheitsmanagementsystem (TSM) des DVGW wird explizit als Beispiel für ein solches Managementsystem genannt.
Das vom Projektkreis „GW Technisches Sicherheitsmanagement“ erarbeitete DVGW-Arbeitsblatt G 1000 beschreibt das technische Sicherheitsmanagementsystem des DVGW für Gasversorgungsanlagen. Es enthält Anforderungen an die Qualifikation des Personals und die Organisation von Unternehmen für den technischen Betrieb von Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas. Ziel ist es, eine Grundlage zur sicheren Gasversorgung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes zu schaffen.
In diesem Arbeitsblatt werden die Anforderungen an die Unternehmen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und der Organisationsform, für den Betrieb von Gasversorgungsanlagen hinsichtlich der Aufbau- und Ablauforganisation dargestellt. Eine ausreichende Qualifikation und Organisation der Unternehmen ist Voraussetzung, um Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der erforderlichen Gasversorgungsanlagen – auch unter Beachtung der Sicherheits- und Umweltvorschriften – sicherzustellen.
Durch die vorliegende Überarbeitung des DVGW-Arbeitsblattes G 1000 werden die Erfahrungen, die bisher im Zuge der Umsetzung des DVGW-Technischen Sicherheitsmanagements gewonnen wurden, berücksichtigt. Der vorliegende Entwurf ist vorgesehen als Ersatz für die Ausgabe November 2005 des DVGW-Arbeitsblattes G 1000; er ersetzt den Entwurf aus dem August 2018. Eine zweite Entwurfsveröffentlichung ist erforderlich geworden, da im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens Änderungen grundsätzlicher Art bei den Anforderungen an die Qualifikation der technischen Führungskraft aufgenommen wurden, die aus Gründen der rechtssicheren Anwendung erforderlich waren. Weitere Änderungen aufgrund der Stellungnahmen zum ersten Entwurf wurden von zuständigen Fachgremium in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet.
Ausgabe 1/20
Einspruchsfrist: 15.04.2020
Leitungstiefbau: GLT bereit für Infrastruktur-Offensive
Im historischen Wasserwerk Berlin-Wilmersdorf versammelte sich am 16. Mai die Führungsriege des deutschen Leitungstiefbaus zur Jahrestagung der Gütegemeinschaft Leitungstiefbau e.V. (GLT). Vor 120 Branchenvertretern zeichnete GLT-Präsident Matthias Fiedler ein optimistisches Bild der Zukunft: „Wir sind die Branche, auf die es jetzt ankommt!“. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse.