Das Energiewirtschaftsgesetz und seine Begründung fordern von den Unternehmen für den Betrieb von Gasversorgungsanlagen die Erfüllung personeller, wirtschaftlicher, technischer Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, um eine möglichst sichere, preisgünstige und umweltverträgliche Energieversorgung auf Dauer zu gewährleisten. Die Gashochdruckleitungsverordnung konkretisiert diese Anforderung, indem sie von den Betreibern von Gashochdruckleitungen ein Managementsystem zur Gewährleistung der technischen Sicherheit als Bestandteil der Betriebsführung fordert. Das Technische Sicherheitsmanagementsystem (TSM) des DVGW wird explizit als Beispiel für ein solches Managementsystem genannt.
Das vom Projektkreis „GW Technisches Sicherheitsmanagement“ erarbeitete DVGW-Arbeitsblatt G 1000 beschreibt das technische Sicherheitsmanagementsystem des DVGW für Gasversorgungsanlagen. Es enthält Anforderungen an die Qualifikation des Personals und die Organisation von Unternehmen für den technischen Betrieb von Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas. Ziel ist es, eine Grundlage zur sicheren Gasversorgung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes zu schaffen.
In diesem Arbeitsblatt werden die Anforderungen an die Unternehmen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und der Organisationsform, für den Betrieb von Gasversorgungsanlagen hinsichtlich der Aufbau- und Ablauforganisation dargestellt. Eine ausreichende Qualifikation und Organisation der Unternehmen ist Voraussetzung, um Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der erforderlichen Gasversorgungsanlagen – auch unter Beachtung der Sicherheits- und Umweltvorschriften – sicherzustellen.
Durch die vorliegende Überarbeitung des DVGW-Arbeitsblattes G 1000 werden die Erfahrungen, die bisher im Zuge der Umsetzung des DVGW-Technischen Sicherheitsmanagements gewonnen wurden, berücksichtigt. Der vorliegende Entwurf ist vorgesehen als Ersatz für die Ausgabe November 2005 des DVGW-Arbeitsblattes G 1000; er ersetzt den Entwurf aus dem August 2018. Eine zweite Entwurfsveröffentlichung ist erforderlich geworden, da im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens Änderungen grundsätzlicher Art bei den Anforderungen an die Qualifikation der technischen Führungskraft aufgenommen wurden, die aus Gründen der rechtssicheren Anwendung erforderlich waren. Weitere Änderungen aufgrund der Stellungnahmen zum ersten Entwurf wurden von zuständigen Fachgremium in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet.
Ausgabe 1/20
Einspruchsfrist: 15.04.2020
Spartenübergreifendes Infrastrukturprojekt “Eifelpipeline” in Betrieb genommen
Mit der feierlichen Inbetriebnahme des Regionalen Verbundnetzes Westeifel, auch als „Eifelpipeline“ bekannt, wurde am 2. September ein bundesweit einmaliges Infrastrukturprojekt offiziell in Betrieb genommen. Das Projekt, das seit 2018 in der Westeifel realisiert wird, verbindet die Trinkwasser- und Energieversorgung sowie die Digitalisierung der Region in einem integrierten System und sichert damit die nachhaltige Versorgung der Menschen im Projektgebiet.