Diese Technische Regel gilt für Maßnahmen zur Erstellung einer Ersatzdokumentation bei unvollständiger technischer Abnahmedokumentation von Gas-Druckregel- und Messanlagen. Durch dieses Arbeitsblatt werden Maßnahmen beschrieben, die z. B. auf Basis einer Einzelbetrachtung die Konformität zu den Anforderungen der Verordnungen, der Normen und des DVGW-Regelwerkes hinsichtlich der Abnahmedokumentation herstellen.
Dieses Arbeitsblatt gilt nicht für Gas-Druckregelungen nach DVGW G 459-2 (A) sowie für Gas-Druckregel und Messanlagen, für die zum Zeitpunkt der Errichtung nach dem seinerzeit gültigen DVGW-Regelwerk keine Abnahmedokumentation erforderlich war.
Die in diesem Arbeitsblatt beschriebenen Ersatzmaßnahmen bei unvollständiger Abnahmedokumentation ersetzen nicht die nach dem aktuell gültigen Regelwerk erforderliche Abnahmedokumentation von aktuell neu errichteten bzw. wesentlich geänderten Anlagen. Aus anderen Rechtsgebieten, wie z. B. dem Baurecht, können sich weitere Dokumentationsanforderungen ergeben, die nicht in den Geltungsbereich des DVGW-Regelwerks fallen. Deren ggfs. verpflichtende Aufbewahrung ist nicht Gegenstand des vorliegenden DVGW-Arbeitsblattes.
Ausgabe 1/20
Einspruchsfrist: 30.04.2020
Rheinenergie: Erste automatische Standrohr-Station in Köln
Mit der Inbetriebnahme der bundesweit ersten automatischen Standrohr-Abholstation setzt die RheinEnergie neue Maßstäbe im Bereich der Trinkwasserversorgung. Die innovative Station am Kölner Zugweg ermöglicht es Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr Standrohre kontaktlos und hygienisch abzuholen – ein bislang einzigartiger Service in Deutschland. Standrohre können vielseitig eingesetzt werden – wie zur Trinkwasserentnahme bei Straßenfesten oder Bewässerung von Straßenbäumen.