In Betrieb befindliche Gasrohrnetze müssen aus sicherheitstechnischen und umweltrelevanten Gründen gasdicht sein. Um diese grundlegende Forderung erfüllen zu können, sind Gasrohrnetze regelmäßig auf Leckstellen zu überprüfen. Die systematische Überprüfung von Gasnetzen auf Leckstellen ist daher ein Tätigkeitsschwerpunkt der Gasrohrnetzüberprüfung und erfolgt nach den Vorgaben dieses DVGW-Arbeitsblattes.
Für die oberirdische Überprüfung sind Gaskonzentrationsmessgeräte einzusetzen, die den Anforderungen des DVGW-Merkbattes G 465-4 „Gerätetechnik für die Überprüfung von Gasleitungen und Gasanlagen“ entsprechen. Das DVGW-Merkblatt G 465-3 „Leckstellen an Gasleitungen in Gasrohrnetzen – Lokalisation, Klassifikation, Umgang mit Leckstellen“ regelt den weiteren Umgang mit Leckstellen und Verfahrensabläufe bis hin zu deren Beseitigung.
Die DVGW-Merkblätter G 465-3 und G 465-4 sind ebenfalls überarbeitet worden und sollen nach Abschluss der Einspruchsphase gemeinsam mit dem DVGW-Arbeitsblatt G 465-1 veröffentlicht werden. Gegenüber der Vorgängerversion, dem DVGW-Arbeitsblatt G 465-1, Ausgabe November 1997, wurden u. a. folgende Änderungen vorgenommen:
- Das Arbeitsblatt wurde inhaltlich überarbeitet und an den Stand der Technik bei der Überprüfung von Gasleitungen angepasst.
- Der Anwendungsbereich wurde mit Blick auf die europäischen Normen für die Gasverteilung auf maximal zulässige Betriebsdrücke bis 16 bar angehoben.
- Ergänzt wurden (bedingt durch die Anhebung des Betriebsdruckes) Definitionen sowie Anforderungen an das Personal und die betriebliche Organisation der Rohrnetzüberprüfung.
- Nach der Veröffentlichung des DVGW-Arbeitsblattes GW 1200 „Grundsätze und Organisation des Bereitschaftsdienstes für Gas- und Wasserversorgungsunternehmen“ konnte der Abschnitt „Bereitschaftsdienst“ in dem Arbeitsblatt ersatzlos gestrichen werden.
Da auch das DVGW-Arbeitsblatt G 466-1 im Rahmen der Überarbeitung von dem Betriebsdruck 5 bar auf 16 bar angehoben worden ist, würde durch die noch nicht erfolgte Überarbeitung des DVGW-Arbeitsblattes G 465-2 „Gasleitungen mit einem Betriebsdruck bis 5 bar – Instandsetzung“ eine Regelungslücke entstehen. Um dies zu vermeiden, wurde im Vorwort des Arbeitsblattes der Hinweis ergänzt, dass Instandhaltungsarbeiten in Gasnetzen mit maximal zulässigen Betriebsdrücken von 5 bar bis 16 bar bis zur Neuerscheinung des DVGW-Arbeitsblattes G 465-2 gemäß den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes G 466-1 durchzuführen sind.
Ausgabe 5/18
Einspruchsfrist: 15.08.2018