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Entwurf: DWA-Merkblatt M 302

Aufruf zur Stellungnahme zu Entwurf "Klärschlammdesintegration" bis 31. Juli 2015

von | 11.05.15

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Im DWA-Regelwerk liegt das Merkblatt DWA-M 302 „Klärschlammdesintegration“ als Gelbdruck vor. Alle Verfahren zur Desintegration basieren darauf, im Rohschlamm enthaltene Strukturen bzw. (Mikro-)Organismen zu zerstören (zu desintegrieren). Dadurch werden die Schlammeigenschaften verändert und die Inhaltsstoffe der Zellen den biochemischen Abbauprozessen der Faulung besser zugänglich gemacht. Meist ist das Ziel, den Schlamm weitgehender zu stabilisieren bzw. zu mineralisieren, sodass eine höhere Biogasausbeute erzielt und die Schlammmasse verringert wird. Darüber hinaus zeigt die Desintegration auch in anderen Bereichen positive Effekte, wie beispielsweise bei der Bekämpfung von Schaumproblemen. Ende der 1990er-Jahre war das Verfahren noch weitgehend unbekannt und Gegenstand intensiver Forschungen. Heute hat sich die Desintegration mit verschiedenen Verfahrensvarianten bereits auf einer Vielzahl von Kläranlagen etabliert. Das Merkblatt gibt einen Überblick der zahlreichen Desintegrationsverfahren und unterstützt Planer und Betreiber, die verschiedenen Techniken hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit und Anwendbarkeit unter den Rahmenbedingungen einer konkreten Kläranlage einschätzen zu können. Hierbei bilden Fragen der Energieeffizienz und der Wirtschaftlichkeit einen Schwerpunkt des Merkblatts. Darüber hinaus werden Hinweise für den praktischen Betrieb von Anlagen zur Klärschlammdesintegration gegeben. Frist zur Stellungnahme: Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 302 „Klärschlammdesintegration“ wird bis zum 31. Juli 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an: DWA-Bundesgeschäftsstelle, Josefine Dahmen, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; E-Mail: dahmen@dwa.de Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWA-direkt www.dwa.de/dwadirekt eingesehen werden.

Im DWA-Regelwerk liegt das Merkblatt DWA-M 302 „Klärschlammdesintegration“ als Gelbdruck vor. Alle Verfahren zur Desintegration basieren darauf, im Rohschlamm enthaltene Strukturen bzw. (Mikro-)Organismen zu zerstören (zu desintegrieren). Dadurch werden die Schlammeigenschaften verändert und die Inhaltsstoffe der Zellen den biochemischen Abbauprozessen der Faulung besser zugänglich gemacht. Meist ist das Ziel, den Schlamm weitgehender zu stabilisieren bzw. zu mineralisieren, sodass eine höhere Biogasausbeute erzielt und die Schlammmasse verringert wird. Darüber hinaus zeigt die Desintegration auch in anderen Bereichen positive Effekte, wie beispielsweise bei der Bekämpfung von Schaumproblemen.
Ende der 1990er-Jahre war das Verfahren noch weitgehend unbekannt und Gegenstand intensiver Forschungen. Heute hat sich die Desintegration mit verschiedenen Verfahrensvarianten bereits auf einer Vielzahl von Kläranlagen etabliert.
Das Merkblatt gibt einen Überblick der zahlreichen Desintegrationsverfahren und unterstützt Planer und Betreiber, die verschiedenen Techniken hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit und Anwendbarkeit unter den Rahmenbedingungen einer konkreten Kläranlage einschätzen zu können. Hierbei bilden Fragen der Energieeffizienz und der Wirtschaftlichkeit einen Schwerpunkt des Merkblatts. Darüber hinaus werden Hinweise für den praktischen Betrieb von Anlagen zur Klärschlammdesintegration gegeben.
Frist zur Stellungnahme: Der Entwurf des Merkblatts DWA-M 302 „Klärschlammdesintegration“ wird bis zum 31. Juli 2015 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an:
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Josefine Dahmen, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef; E-Mail: dahmen@dwa.de
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal unter DWA-direkt www.dwa.de/dwadirekt eingesehen werden.

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