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Aufruf zur Stellungnahme: Entwurf Merkblatt DWA-M 143-9

"Renovierung von Abwasserleitungen und -kanälen durch Wickelrohrverfahren"

von | 12.12.17

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Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 143-9 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 9: Renovierung von Abwasserleitungen und -kanälen durch Wickelrohrverfahren“ veröffentlicht. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an Dipl.-Ing. Christian Berger, berger@dwa.de. Schadhafte Abwasserleitungen und -kanäle sind ein Gefährdungspotenzial für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser und den Boden. Die Behebung von Schäden im Sinne der baulichen Sanierung ist mit dem Wickelrohr-Lining möglich. Mit diesem Teil der Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 143 wird auch für diese Verfahren eine standardisierte Beschreibung vorgelegt. Das Merkblatt ergänzt DIN EN 752 hinsichtlich der baulichen Sanierung und kann sinngemäß auch für erdüberdeckte Abwasserleitungen und -kanäle unterhalb von Gebäuden angewendet werden. Es befasst sich mit der grabenlosen Sanierung von erdüberdeckten Abwasserleitungen und -kanälen. Wickelrohrverfahren gehören zu den Renovierungsverfahren. Objekt der Schadensbehebung ist in der Regel mindestens eine Haltung eines zu sanierenden Abwasserkanals bzw. einer Abwasserleitung im öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich. Das Merkblatt legt die technischen Anforderungen an die Wickelrohr-Liningsysteme der Nennweite ≥ DN 200 fest. Renovierungen durch Wickelrohrverfahren haben eine Abdichtung und/oder Wiederherstellung der statischen Tragfähigkeit über eine oder mehrere Haltung/en zum Ziel, die durch: Radialrisse, Längsrisse, Scherbenbildung, fehlende Wandungsteile bzw. Undichtheiten geschädigt sind. Wickelrohrverfahren sind bedingt geeignet bei den Schadensbildern: Lageabweichungen, Querschnittsverformungen und Abflusshindernissen. Das Wickelrohr-Liningverfahren ist bei den Schäden: Einsturz und Hindernisse im Querschnitt nur einsetzbar, wenn diese Schäden vorab behoben werden. Durch die Renovierung entsteht eine Reduzierung des Kanalquerschnitts, die hydraulisch zu bewerten ist. Der Einsatz im Druckleitungsbereich ist nicht Gegenstand dieses Merkblatts. Änderungen Gegenüber dem Merkblatt ATV-DVWK-M 143-9 (08/2004) wurden im vorliegenden Entwurf folgende Änderungen vorgenommen:
  • Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen hinsichtlich Gesetzen und Verordnungen
  • Aktualisierung und Neufassung der Ausführungen zu den möglichen Einbauverfahren bei Wickelrohr-Linersystemen
  • weitergehende Ausführungen zu technischen Ausführungsdetails der unterschiedlichen Wickelrohr-Liningverfahren.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.5 „Auskleidung von Abwasserleitungen und -kanälen mit örtlich hergestellten Rohren“ (Sprecher: Dr.-Ing. Peter Drewniok) im DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erstellt und richtet sich an alle mit der Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen befassten Fachleute. Frist zur Stellungnahme: 31. Januar 2018

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 143-9 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 9: Renovierung von Abwasserleitungen und -kanälen durch Wickelrohrverfahren“ veröffentlicht. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an Dipl.-Ing. Christian Berger, berger@dwa.de.
Schadhafte Abwasserleitungen und -kanäle sind ein Gefährdungspotenzial für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser und den Boden. Die Behebung von Schäden im Sinne der baulichen Sanierung ist mit dem Wickelrohr-Lining möglich. Mit diesem Teil der Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 143 wird auch für diese Verfahren eine standardisierte Beschreibung vorgelegt. Das Merkblatt ergänzt DIN EN 752 hinsichtlich der baulichen Sanierung und kann sinngemäß auch für erdüberdeckte Abwasserleitungen und -kanäle unterhalb von Gebäuden angewendet werden. Es befasst sich mit der grabenlosen Sanierung von erdüberdeckten Abwasserleitungen und -kanälen. Wickelrohrverfahren gehören zu den Renovierungsverfahren. Objekt der Schadensbehebung ist in der Regel mindestens eine Haltung eines zu sanierenden Abwasserkanals bzw. einer Abwasserleitung im öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich. Das Merkblatt legt die technischen Anforderungen an die Wickelrohr-Liningsysteme der Nennweite ≥ DN 200 fest.
Renovierungen durch Wickelrohrverfahren haben eine Abdichtung und/oder Wiederherstellung der statischen Tragfähigkeit über eine oder mehrere Haltung/en zum Ziel, die durch: Radialrisse, Längsrisse, Scherbenbildung, fehlende Wandungsteile bzw. Undichtheiten geschädigt sind. Wickelrohrverfahren sind bedingt geeignet bei den Schadensbildern: Lageabweichungen, Querschnittsverformungen und Abflusshindernissen. Das Wickelrohr-Liningverfahren ist bei den Schäden: Einsturz und Hindernisse im Querschnitt nur einsetzbar, wenn diese Schäden vorab behoben werden. Durch die Renovierung entsteht eine Reduzierung des Kanalquerschnitts, die hydraulisch zu bewerten ist. Der Einsatz im Druckleitungsbereich ist nicht Gegenstand dieses Merkblatts.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt ATV-DVWK-M 143-9 (08/2004) wurden im vorliegenden Entwurf folgende Änderungen vorgenommen:

  • Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen hinsichtlich Gesetzen und Verordnungen
  • Aktualisierung und Neufassung der Ausführungen zu den möglichen Einbauverfahren bei Wickelrohr-Linersystemen
  • weitergehende Ausführungen zu technischen Ausführungsdetails der unterschiedlichen Wickelrohr-Liningverfahren.

Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.5 „Auskleidung von Abwasserleitungen und -kanälen mit örtlich hergestellten Rohren“ (Sprecher: Dr.-Ing. Peter Drewniok) im DWA-Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erstellt und richtet sich an alle mit der Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen befassten Fachleute.
Frist zur Stellungnahme: 31. Januar 2018

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