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Aufruf zur Stellungnahme: G 616

"Ermittlung von Zeta-Werten für Formteile und Verbindungsstücke in Rohrleitungen der Gas-Inneninstallation"

von | 13.02.18

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Der Entwurf des DVGW-Arbeitsblattes G 616 wurde vom Projektkreis PK-2-4-7 „Zeta-Werte“ im Technischen Komitee TK-2-4 „Bauteile- und Hilfsstoffe Gas“ unter Beteiligung von Vertretern von Prüfstellen und Produktherstellern erarbeitet. Ziel des vorliegenden Entwurfs des Arbeitsblattes ist die Vorgabe einer einheitlichen Verfahrensweise für die Bestimmung von Widerstandsbeiwerten für Einzeldruckverluste (Zeta-Werte) für Bauteile der Gasinstallation im Geltungsbereich des DVGW-Arbeitsblattes G 600 (DVGW-TRGI). Mit der Einführung von Mehrschichtverbundrohren für die Gasinstallation kommen Form- und Verbindungsstücke zur Anwendung, die einen gegenüber dem Innendurchmesser des Rohres stark eingeschnürten Querschnitt aufweisen können. Zusätzlich kommen Verbindungsstücke für den Übergang von Mehrschichtverbundrohr auf Rohrgewinde (z. B. zum Anschluss der Armaturen) hinzu. Der Anteil des Strömungswiderstandes dieser Form und Verbindungsstücke am Gesamtwiderstand der Installation nimmt gegenüber dem Widerstand bei metallenen Leitungen deutlich zu. Die Zeta-Werte sind in der Regel auch von der Re-Zahl abhängig; der Zeta-Wert von T-Stücken darüber hinaus vom Aufteilungsverhältnis der Strömung. Die Rohrleitungsberechnung der DVGW-TRGI geht von konstanten Werten aus, da der rechnerische Aufwand durch den Installateur sonst nicht zu leisten ist. Dieser Arbeitsblattentwurf gibt daher für die Bestimmung der Zeta-Werte eine Fließgeschwindigkeit (der Prüfluft) von 6 m/s vor. Für die Messung von T-Stücken wird die volle Umlenkung in eine Richtung vorgegeben. Das Verfahren kann natürlich auch für die Bestimmung von Zeta-Werten bei anderen Geschwindigkeiten genutzt werden. Durch die Einführung eines standardisierten Verfahrens (Werkstoffsystem) für Wellrohre nach DIN EN 15266 in Verbindung mit der DVGW-Prüfgrundlage G 5616 mit dem Entwurf des DVGW-Arbeitsblattes G 617 (05-2017) besteht keine Notwendigkeit mehr, Lambda-Werte für einzelne Wellrohre zu ermitteln. Die notwendigen Angaben hierzu wurden in dem vorliegenden Entwurf von G 616 gestrichen. Dieses Arbeitsblatt ersetzt das DVGW-Arbeitsblatt G 616: 2008-04. Gegenüber dem DVGW-Arbeitsblatt G 616:2008-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Streichung der Anforderung zu Bestimmung von Lambda-Werten für Wellrohre und Einführung eines Werkstoffsystems sowie Fortschreibung und Anpassung an aktuellen Stand. Einspruchsfrist: 30. April 2018

Der Entwurf des DVGW-Arbeitsblattes G 616 wurde vom Projektkreis PK-2-4-7 „Zeta-Werte“ im Technischen Komitee TK-2-4 „Bauteile- und Hilfsstoffe Gas“ unter Beteiligung von Vertretern von Prüfstellen und Produktherstellern erarbeitet. Ziel des vorliegenden Entwurfs des Arbeitsblattes ist die Vorgabe einer einheitlichen Verfahrensweise für die Bestimmung von Widerstandsbeiwerten für Einzeldruckverluste (Zeta-Werte) für Bauteile der Gasinstallation im Geltungsbereich des DVGW-Arbeitsblattes G 600 (DVGW-TRGI).
Mit der Einführung von Mehrschichtverbundrohren für die Gasinstallation kommen Form- und Verbindungsstücke zur Anwendung, die einen gegenüber dem Innendurchmesser des Rohres stark eingeschnürten Querschnitt aufweisen können. Zusätzlich kommen Verbindungsstücke für den Übergang von Mehrschichtverbundrohr auf Rohrgewinde (z. B. zum Anschluss der Armaturen) hinzu. Der Anteil des Strömungswiderstandes dieser Form und Verbindungsstücke am Gesamtwiderstand der Installation nimmt gegenüber dem Widerstand bei metallenen Leitungen deutlich zu. Die Zeta-Werte sind in der Regel auch von der Re-Zahl abhängig; der Zeta-Wert von T-Stücken darüber hinaus vom Aufteilungsverhältnis der Strömung. Die Rohrleitungsberechnung der DVGW-TRGI geht von konstanten Werten aus, da der rechnerische Aufwand durch den Installateur sonst nicht zu leisten ist. Dieser Arbeitsblattentwurf gibt daher für die Bestimmung der Zeta-Werte eine Fließgeschwindigkeit (der Prüfluft) von 6 m/s vor. Für die Messung von T-Stücken wird die volle Umlenkung in eine Richtung vorgegeben. Das Verfahren kann natürlich auch für die Bestimmung von Zeta-Werten bei anderen Geschwindigkeiten genutzt werden.
Durch die Einführung eines standardisierten Verfahrens (Werkstoffsystem) für Wellrohre nach DIN EN 15266 in Verbindung mit der DVGW-Prüfgrundlage G 5616 mit dem Entwurf des DVGW-Arbeitsblattes G 617 (05-2017) besteht keine Notwendigkeit mehr, Lambda-Werte für einzelne Wellrohre zu ermitteln. Die notwendigen Angaben hierzu wurden in dem vorliegenden Entwurf von G 616 gestrichen. Dieses Arbeitsblatt ersetzt das DVGW-Arbeitsblatt G 616: 2008-04.
Gegenüber dem DVGW-Arbeitsblatt G 616:2008-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Streichung der Anforderung zu Bestimmung von Lambda-Werten für Wellrohre und Einführung eines Werkstoffsystems sowie Fortschreibung und Anpassung an aktuellen Stand.
Einspruchsfrist: 30. April 2018

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