Die Zurückziehung wurde erforderlich, da die Qualifikation des Korrosionsschutzsachverständigen nun im DVGW-Arbeitsblatt G 100 “Qualifikationsanforderungen an Sachverständige für Energieanlagen der Gasversorgung” als Fachgebiet IX festgelegt ist.
(Ausgabe 03/2013)
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Die Zurückziehung wurde erforderlich, da die Qualifikation des Korrosionsschutzsachverständigen nun im DVGW-Arbeitsblatt G 100 "Qualifikationsanforderungen an Sachverständige für Energieanlagen der Gasversorgung" als Fachgebiet IX festgelegt ist.
(Ausgabe 03/2013)
Zurückziehung: GW 101
Kategorie: Recht & Regelwerk
Thema: Korrosionsschutz
Autor: Redaktion
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