Der Entwurf dieses DVGW-Arbeitsblattes wurde in mehreren, vom technischen Komitee „Gasförmige Brennstoffe“ und dem gemeinschaftlichen technischen Komitee „Erneuerbare Gase“ gegründeten Projektkreisen erarbeitet. In diesen waren Interessenvertreter von Gastransport, Gasverteilung, Biogas sowie Gasanwendungstechnologien vertreten. Das DVGW-Arbeitsblatt G 260 dient als Grundlage für die Festlegung der Beschaffenheitsanforderungen von Brenngasen in der öffentlichen Gasversorgung und stellt Rahmenbedingungen für die Gaslieferung, den Gastransport, die Gasverteilung, die Gasspeicherung, den Betrieb von Gasanlagen und -geräten bzw. für industrielle Gasanwendungen.
Gleichzeitig bilden die Festlegung in dem Arbeitsblatt die Basis für die Entwicklung, Normung und Prüfung von Bauteilen, Komponenten und Gasgeräten. Insbesondere dienen die darin festgelegten Kenndaten und Grenzwerte (wie z. B. Gasfamilien und -gruppen, Wobbe-Index, Heizwert, Brennwert und relative Dichte) als Grundlage für die übergeordnete europäische Normung von z. B. Gasbeschaffenheitsanforderungen (DIN EN 16726) und auch Gasgerätekategorien und Anschlussdrücke von Gasgeräten (DIN EN 437). Auch sind die Ergebnisse der umfangreichen Untersuchungen im Rahmen der Gasbeschaffenheitsstudien Phasen I und II in die Anforderungen dieses DVGW-Arbeitsblattes eingeflossen.
Der Nutzung von Gasen aus regenerativen Quellen wird besondere Bedeutung im Sinne des Klimaschutzes zugemessen. Die Anforderungen an die Beschaffenheit von Gasen der öffentlichen Gasversorgung sind als technische Regeln mehrfach der Entwicklung angepasst worden.
Ziel der Überarbeitung dieses DVGW-Arbeitsblattes war vorrangig die Verschmelzung der DVGW-Arbeitsblätter G 260 und G 262 sowie die Integration erneuerbarer Gase (Biomethan, synthetisches Erdgas (SNG) und Wasserstoff) als Gase der öffentlichen Gasversorgung. Hierbei wurde berücksichtigt, dass für Erdgas H eine europäische Norm (DIN EN 16726) und für erneuerbare Gase eine europäische Norm (DIN EN 16723-1) veröffentlicht worden sind. Den Zielen der energiepolitischen Diskussion Rechnung tragend, soll durch eine entsprechende Öffnungsmöglichkeit in Bezug auf die Grenzen der relative Dichte im DVGW-Arbeitsblatt G 260, die zukünftige Einspeisung von Wasserstoffanteilen von über 10 bis 20 Volumenprozent (Vol.-%) ermöglicht werden. Durch die Einführung einer neuen Gasfamilie 5 werden die Anforderungen an die Gasbeschaffenheit für „reinen“ Wasserstoff beschrieben, sodass auch dieser als regenerativ erzeugter Wasserstoff im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetz in der öffentlichen Gasversorgung/-verteilung eingesetzt werden kann.
Im Vergleich zur Ausgabe März 2013 wurden zudem folgende grundlegende Änderungen vorgenommen:
- Der Inhalt des DVGW-Arbeitsblattes G 262 zu den Anforderungen der Gasbeschaffenheit ist weitgehend integriert worden, so dass dieses in der bestehenden Form zurückgezogen wird.
- Methanreiche erneuerbare Gase, wie Biomethan und synthetisches Methan, sind Gase der zweiten Gasfamilie und somit Gase der öffentlichen Gasversorgung.
- Die Formulierungen zur Obergrenze des Wobbe-Index für Gase H der 2. Gasfamilie wurden präzisiert.
- Einspeisungen von Wasserstoff in methanreiche Gase fallen in den Bereich der 2. Gasfamilie, sofern die brenntechnischen Kenndaten eingehalten werden.
- Grundsätzlich sollen damit auch Einspeisungen über 10 % Wasserstoffgehalt ermöglicht werden, wenn die Eignung des entsprechenden Netzes sowie diesen nachgeschalteten Einrichtungen für solche Wasserstoffgehalte geprüft und nachgewiesen ist.
- Es ist eine fünfte Gasfamilie für Gasnetze, die mit reinem Wasserstoff betrieben werden, definiert.
- Es werden „abgeschlossene Brennwertbereiche“ definiert und spezifiziert. Damit sind Regionen gemeint, in denen z. B. teilaufbereitete Biogase an Verbraucher abgegeben werden und deren Gasen der Eintritt in andere Netze verhindert wird.
Ausgabe 9/2020
Einspruchsfrist: 15.12.2020