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Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 143-21 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 21: Bauliche Sanierungsplanung“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird. Das Arbeitsblatt konkretisiert die erforderlichen Planungsleistungen zum Beseitigen baulicher Mängel gemäß DIN EN 14654-2 in Verbindung mit dem Arbeitsblatt DWA-A 143-1. Es befasst sich mit den Teilaspekten zur Ermittlung baulich bedingter Lösungen als Teil des Sanierungskonzepts und der Maßnahmenplanung zur baulichen Sanierung. Die Anforderungen des Arbeitsblatts DWA-A 143-1 und darauf aufgebaut die spezifischen Inhalte dieses Arbeitsblatts gelten als Mindestanforderung an die bauliche Sanierungsplanung, sofern die Beschaffenheitsanforderung des Vertrags keine abweichenden Regelungen enthält. Die Inhalte dieses Arbeitsblatts sind grundsätzlich anwendbar, unabhängig ob es sich um öffentliche, industriell/gewerbliche oder private Entwässerungsnetze handelt. Das Arbeitsblatt DWA-A 143-21 kann von den Vertragspartnern im Sinne einer Beschaffenheitsanforderung an die Planungsleistungen grundsätzlich und im Umfang der konkret vereinbarten Teilleistungen zum Vertragsgegenstand gemacht werden. Es gilt nicht für betrieblich veranlasste Maßnahmen, die keinen Planungsprozess erforderlich werden lassen (z. B. Sofortmaßnahmen wegen „Gefahr in Verzug“). Der Verband zertifizierter Sanierungs-Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB) und die DWA haben eine Kooperation vereinbart mit dem Ziel, die vom VSB erarbeiteten, bewährten „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen“ (ZTV) und die „Zusätzlichen Anforderungen an Ingenieurleistungen“ (ZAI) gemeinsam fortzuführen, weiterzuentwickeln und diese in Übereinstimmung mit dem geltenden DWA-Regelwerk zu veröffentlichen. Das Arbeitsblatt DWA-A 143-21 ist eine Überarbeitung der VSB-Empfehlungen Nr. 0.1 (ZAI Nr. 0.1) und 0.2 (ZAI Nr. 0.2). Änderungen Gegenüber den bisherigen Inhalten der VSB-Empfehlungen Nr. 0.1 und 0.2 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
  • Zusammenführung der wesentlichen Inhalte unter neuem Titel
  • Aktualisierung und Neufassung der Inhalte mit unmittelbarem Bezug zur DIN EN 14654-2 in Verbindung mit dem Arbeitsblatt DWA-A 143-1
Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.15 „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sanierungsverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Mario Heinlein) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ (HA ES) im Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erarbeitet und richtet sich an alle im Bereich der baulichen Sanierung von Entwässerungssystemen planenden, betreibenden sowie Aufsicht führenden Institutionen und Personen. Frist zur Stellungnahme Das Arbeitsblatt DWA-A 143-21 wird bis zum 31. Januar 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an M. Sc. Jonas Schmitt, Team-ES@dwa.de. Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist er als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. Ausgabe 11/2019

Aufruf zur Stellungnahme: Entwurf DWA-A 143-21

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Autor: Redaktion

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA-A 143-21 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 21: Bauliche Sanierungsplanung“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Das Arbeitsblatt konkretisiert die erforderlichen Planungsleistungen zum Beseitigen baulicher Mängel gemäß DIN EN 14654-2 in Verbindung mit dem Arbeitsblatt DWA-A 143-1. Es befasst sich mit den Teilaspekten zur Ermittlung baulich bedingter Lösungen als Teil des Sanierungskonzepts und der Maßnahmenplanung zur baulichen Sanierung. Die Anforderungen des Arbeitsblatts DWA-A 143-1 und darauf aufgebaut die spezifischen Inhalte dieses Arbeitsblatts gelten als Mindestanforderung an die bauliche Sanierungsplanung, sofern die Beschaffenheitsanforderung des Vertrags keine abweichenden Regelungen enthält. Die Inhalte dieses Arbeitsblatts sind grundsätzlich anwendbar, unabhängig ob es sich um öffentliche, industriell/gewerbliche oder private Entwässerungsnetze handelt.
Das Arbeitsblatt DWA-A 143-21 kann von den Vertragspartnern im Sinne einer Beschaffenheitsanforderung an die Planungsleistungen grundsätzlich und im Umfang der konkret vereinbarten Teilleistungen zum Vertragsgegenstand gemacht werden. Es gilt nicht für betrieblich veranlasste Maßnahmen, die keinen Planungsprozess erforderlich werden lassen (z. B. Sofortmaßnahmen wegen „Gefahr in Verzug“).
Der Verband zertifizierter Sanierungs-Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB) und die DWA haben eine Kooperation vereinbart mit dem Ziel, die vom VSB erarbeiteten, bewährten „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen“ (ZTV) und die „Zusätzlichen Anforderungen an Ingenieurleistungen“ (ZAI) gemeinsam fortzuführen, weiterzuentwickeln und diese in Übereinstimmung mit dem geltenden DWA-Regelwerk zu veröffentlichen.
Das Arbeitsblatt DWA-A 143-21 ist eine Überarbeitung der VSB-Empfehlungen Nr. 0.1 (ZAI Nr. 0.1) und 0.2 (ZAI Nr. 0.2).
Änderungen
Gegenüber den bisherigen Inhalten der VSB-Empfehlungen Nr. 0.1 und 0.2 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Zusammenführung der wesentlichen Inhalte unter neuem Titel
  • Aktualisierung und Neufassung der Inhalte mit unmittelbarem Bezug zur DIN EN 14654-2 in Verbindung mit dem Arbeitsblatt DWA-A 143-1

Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-8.15 „Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sanierungsverfahren“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Mario Heinlein) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ (HA ES) im Fachausschuss ES-8 „Zustandserfassung und Sanierung“ erarbeitet und richtet sich an alle im Bereich der baulichen Sanierung von Entwässerungssystemen planenden, betreibenden sowie Aufsicht führenden Institutionen und Personen.
Frist zur Stellungnahme
Das Arbeitsblatt DWA-A 143-21 wird bis zum 31. Januar 2020 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an M. Sc. Jonas Schmitt, Team-ES@dwa.de.
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist er als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.
Ausgabe 11/2019

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