Nachdem sich die DVGW-Prüfgrundlage VP 265-1 über fünf Jahre bei der Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme von Biogas- Aufbereitungs- und Biogas-Einspeiseanlagen in der Praxis bewährt hat, wurde diese Prüfgrundlage grundlegend überarbeitet, erweitert und in das jetzt vorliegende Arbeitsblatt G 265-1 überführt. Ziel der Überarbeitung war es, die praktischen Erfahrungen bei der Anwendung der Prüfgrundlage in das vorliegende Arbeitsblatt einfließen zu lassen. Außerdem wurden Anpassungen an geänderte Gesetze (EnWG und BImSchG), Verordnungen (z. B. GasNZV, GasHDrLtgV, 4. BImSchV), berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln sowie Regeln der Technik vorgenommen.
Der Anwendungsbereich des Arbeitsblattes wurde um Rückspeiseanlagen erweitert, mit denen Gas in vorgelagerte Netze zurückgespeist wird. Solche Anlagen werden z. B. benötigt, wenn das aufnehmende Netz bei geringer Abnahme das eingespeiste Biogas nicht vollständig aufnehmen kann. Ebenso wurden Biogase aus nicht fermentativen Quellen, wie z. B. aus Wasserstoff synthetisch erzeugtes Methan, die hinsichtlich ihrer stofflichen Bestandteile und gastechnischen Kenndaten den Anforderungen der Arbeitsblätter G 260 und G 262 entsprechen, in den Anwendungsbereich mit aufgenommen. Damit wird der Entwicklung der Power-to-Gas-Anlagen Rechnung getragen, die bereits 2011 auch Eingang in die Definitionen der Begriffe “Gas” und “Biogas” des Energiewirtschaftsgesetzes gefunden haben. Anlagen zur Einspeisung von Wasserstoff sind allerdings nicht Gegenstand des vorliegenden Dokumentes. Für diese Anlagen wird aufgrund der abweichenden stofflichen Eigenschaften von Wasserstoff ein eigenes DVGW-Merkblatt erstellt.
Im Arbeitsblatt G 265-1 sind die Mindestanforderungen an die technische Sicherheit der zur Nutzbarmachung des Biogases ‑ von der Aufbereitungsanlage über die Verdichtung, Druckregelung, Konditionierung und Messung bis zur Einspeisung in das Gasversorgungsnetz als Zusatz- bzw. Austauschgas ‑ erforderlichen Anlage und deren Komponenten zusammenfassend dargestellt. Dabei wurde ein Schwerpunkt auf die notwendigen Abstimmungen zwischen den in der Regel unterschiedlichen Betreibern der Anlagen gelegt. Der Begriff der Konditionierungsanlage als eigenständige Einheit wurde gestrichen. Konditionierungsanlagen sind nach Festlegung der GasNZV Bestandteil der Biogas-Einspeiseanlage. Die funktionalen Anforderungen an Verdichteranlagen wurden umfassend formuliert. Eine Arbeitshilfe zur Spezifikation von Verdichteranlagen wurde als neuer informativer Anhang aufgenommen. Die Anforderungen an Verdichter können sinngemäß auch für die der Biogasaufbereitungsanlage vorgeschalteten Gebläse angewendet werden. Die Beispiele zur Ex-Zonen-Einteilung wurden überarbeitet und ergänzt. Es ist vorgesehen, diese Beispiele in die EX-RL-Beispielsammlung der BG RCI aufzunehmen. Ein umfassendes Prüfschema für die Prüfung der Anlagen wurde als normativer Anhang aufgenommen. Zusätzlich wurden die Bewertungsstufen für die Prüfungen festgelegt.
Mit dem neuen Arbeitsblatt G 265-1 steht den Herstellern, Prüfern und Betreibern von Biogas-Aufbereitungs- und Einspeiseanlagen nun eine erstmals anerkannte Regel der Technik zur Verfügung, die den derzeitigen Stand der Technik in Hinblick auf die technische Sicherheit dieser Anlagen beschreibt. Hinsichtlich der Anforderungen an die Einspeisung von Biogas in Netze zur Versorgung der Allgemeinheit mit Gas, sind darüber hinaus u. a. die DVGW-Arbeitsblätter G 260, G 262 und G 2000 zu beachten.