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G 686 „Mengenermittlung an Netzkopplungspunkten (NKP) zwischen Netzbetreibern“

(2013-07)

von | 15.10.13

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Das DVGW-Merkblatt G 686 (M) "Mengenermittlung an Netzkopplungspunkten (NKP) zwischen Netzbetreibern" wurde vom Projektkreis "Technische Mengenermittlung" im Technischen Komitee "Gasmessung und Abrechnung" erarbeitet. Das Merkblatt wendet sich an benachbarte Netzbetreiber und soll Lösungen anbieten, die es beiden Parteien erlauben, eine gemeinsame Basis für die Mengenermittlung am Netzkopplungspunkt zu schaffen, insbesondere für den Prozess der Datenmeldung an den Marktgebietsverantwortlichen zur Berechnung des Netzkontos. Die Messanlagen an Netzkopplungspunkte sind Messstellen an Netzübergängen zwischen zwei Netzbetreibern. Sie sind in der Regel durch höhere Durchflussmengen, höhere Druckbereiche (potentielle K-Zahl-Korrektur nach G 486), den Einsatz von Mengenumwertern sowie eine umfangreiche Messdatenregistrierung gekennzeichnet. Als Abrechnungszeitspanne gilt in der Regel der Monat. Die Zeitbasis zur Festlegung des Gastages und Monats ist in den Geschäftsprozessen für das Bilanzkreismanagement Gas definiert. Die Mengenermittlung an den Netzkopplungspunkten ist in den DVGW-Regelwerken nicht vollständig definiert. Das DVGW-Merkblatt G 686 (M) "Mengenermittlung an Netzkopplungspunkten (NKP) zwischen Netzbetreibern" soll den vor- und nachgelagerten Netzbetreibern eine Handlungsempfehlung zur Abstimmung der an den Netzkopplungspunkten geflossenen Gasmengen sein, um bei der Berechnung der thermischen Energie zum gleichen Ergebnis zu kommen. Im Rahmen der Geschäftsprozesse für das Bilanzkreismanagement Gas sind Netzbetreiber verpflichtet, zwischen dem vorgelagerten Netzbetreiber (vgNB) und dem nachgelagerten Netzbetreiber (ngNB) abgestimmte Zeitreihen auf Stundenbasis für die Netzkopplungspunkte (NKP) marktgebietsscharf an den Marktgebietsverantwortlichen (MGV) zu senden. Durch die beschriebene Mengenabstimmung am Netzkopplungspunkt in der zweiten Auflage des DVGW-Merkblatts G 686 (M) wird bewirkt, dass eine abgestimmte netzkopplungspunktscharfe Energiezeitreihe für nachgelagerte Prozesse (z. B. Netznutzungsabrechnung, Überwachung der internen Bestellung, interne und externe Anfragen, Netzkontoprozess) verwendet wird. Dabei sind die Fristen gemäß der Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) und des BDEW/VKU/GEODE-Leitfadens "Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas" einzuhalten. Jetzt bestellen

Das DVGW-Merkblatt G 686 (M) “Mengenermittlung an Netzkopplungspunkten (NKP) zwischen Netzbetreibern” wurde vom Projektkreis “Technische Mengenermittlung” im Technischen Komitee “Gasmessung und Abrechnung” erarbeitet. Das Merkblatt wendet sich an benachbarte Netzbetreiber und soll Lösungen anbieten, die es beiden Parteien erlauben, eine gemeinsame Basis für die Mengenermittlung am Netzkopplungspunkt zu schaffen, insbesondere für den Prozess der Datenmeldung an den Marktgebietsverantwortlichen zur Berechnung des Netzkontos.

Die Messanlagen an Netzkopplungspunkte sind Messstellen an Netzübergängen zwischen zwei Netzbetreibern. Sie sind in der Regel durch höhere Durchflussmengen, höhere Druckbereiche (potentielle K-Zahl-Korrektur nach G 486), den Einsatz von Mengenumwertern sowie eine umfangreiche Messdatenregistrierung gekennzeichnet. Als Abrechnungszeitspanne gilt in der Regel der Monat. Die Zeitbasis zur Festlegung des Gastages und Monats ist in den Geschäftsprozessen für das Bilanzkreismanagement Gas definiert. Die Mengenermittlung an den Netzkopplungspunkten ist in den DVGW-Regelwerken nicht vollständig definiert. Das DVGW-Merkblatt G 686 (M) “Mengenermittlung an Netzkopplungspunkten (NKP) zwischen Netzbetreibern” soll den vor- und nachgelagerten Netzbetreibern eine Handlungsempfehlung zur Abstimmung der an den Netzkopplungspunkten geflossenen Gasmengen sein, um bei der Berechnung der thermischen Energie zum gleichen Ergebnis zu kommen.

Im Rahmen der Geschäftsprozesse für das Bilanzkreismanagement Gas sind Netzbetreiber verpflichtet, zwischen dem vorgelagerten Netzbetreiber (vgNB) und dem nachgelagerten Netzbetreiber (ngNB) abgestimmte Zeitreihen auf Stundenbasis für die Netzkopplungspunkte (NKP) marktgebietsscharf an den Marktgebietsverantwortlichen (MGV) zu senden. Durch die beschriebene Mengenabstimmung am Netzkopplungspunkt in der zweiten Auflage des DVGW-Merkblatts G 686 (M) wird bewirkt, dass eine abgestimmte netzkopplungspunktscharfe Energiezeitreihe für nachgelagerte Prozesse (z. B. Netznutzungsabrechnung, Überwachung der internen Bestellung, interne und externe Anfragen, Netzkontoprozess) verwendet wird. Dabei sind die Fristen gemäß der Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) und des BDEW/VKU/GEODE-Leitfadens “Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas” einzuhalten.

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