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Aufruf zur Stellungnahme: Entwurf DWA-Merkblatt M 808

„Handreichungen zur Ausschreibung und zur Wertung von Angeboten für Bauleistungen“

von | 15.11.17

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Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 808 „Handreichungen zur Ausschreibung und zur Wertung von Angeboten für Bauleistungen“ veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Das Vergaberecht hat in der Praxis der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft eine hohe Bedeutung gewonnen und unterliegt häufigem Wandel. Eine deutliche Novellierung des nationalen Vergaberechts hat zuletzt 2016 aufgrund der Reform der Europäischen Vergaberichtlinien im Jahr 2014 stattgefunden. Unter anderem wurde mit der Vergaberechtsreform die grundsätzliche Pflicht zur Kommunikation mit elektronischen Mitteln vorgeschrieben (eVergabe). Zudem werden Vergabeverfahren vor allem von Seiten der Bieter zunehmend rechtlich überprüft. Eine große Zahl von Entscheidungen der Rechtsprechung gilt es zu beachten. Den verantwortlichen Praktikern in den Vergabestellen, die sich im Spannungsfeld zwischen rechtssicherem und wirtschaftlichem Handeln bewegen, sollen mit dem vorliegenden Merkblatt DWA-M 808 weitere Hilfestellungen an die Hand gegeben werden. Das Merkblatt DWA-M 808 soll im Bereich von Bauvergaben konkrete und praxisorientierte Hilfen geben, die zu einer größeren Rechtssicherheit im Umgang mit ausschreibungs- und vergaberelevanten Fragen beitragen. Der Fokus liegt auf Ausschreibungs- und Vergabeverfahren der Wasser- und Abwasserwirtschaft im Anwendungsbereich der VOB/A, einschließlich der EU-Paragrafen (sog. VOB/A-EU). Mit dem Merkblatt „Handreichungen zur Ausschreibung und zur Wertung von Angeboten“, das im Juli 2008 erstmalig erschienen ist, hatte die DWA konkret und praxisorientiert Hilfen gegeben, die zu einer größeren Rechtssicherheit im Umgang mit ausschreibungs- und vergaberelevanten Fragen beitragen sollten. Seitdem ist die VOB/A mehrfach geändert worden, so dass auch wesentliche Inhalte im Merkblatt DWA-M 808 nicht mehr zutrafen. Konsequenterweise wurde das Merkblatt im Jahre 2011 von der DWA zurückgezogen. Die bis dahin hohe Verbreitung und Nutzung des Merkblatts hat die DWA veranlasst, das Merkblatt DWA-M 808 zu überarbeiten, so dass es in der jetzt aktualisierten Fassung den Interessenten wieder zur Verfügung steht. In der vorangegangenen Fassung lag der Schwerpunkt der Empfehlungen bei der Wertung der Angebote. Mit der hier vorliegenden überarbeitenden Fassung werden auch die vorausgehenden Phasen einer Vergabe, wie zum Beispiel die Erstellung der Vergabeunterlagen, eingehender behandelt. In diesem Zuge wurde auch die Gliederung dieses Merkblatts an dem Prozessablauf einer vollständigen Vergabe orientiert. Damit werden Verfahrensstufen und deren Inhalte transparent und übersichtlich dargestellt. Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe WI-4.1 „Ausschreibungs- und Vergabeverfahren“ (Sprecherin: Dipl.-Ing. Gabriele Köller) im DWA-Fachausschuss WI-4 „Leistungsqualität und Vergabeverfahren“ erstellt. Frist zur Stellungnahme: 31. Januar 2018. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an Dipl.-Ing. Richard Esser, richard.esser@dwa.de. Ausgabe 11/2017

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) hat den Entwurf des Merkblatts DWA-M 808 „Handreichungen zur Ausschreibung und zur Wertung von Angeboten für Bauleistungen“ veröffentlicht und zur Diskussion gestellt.
Das Vergaberecht hat in der Praxis der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft eine hohe Bedeutung gewonnen und unterliegt häufigem Wandel. Eine deutliche Novellierung des nationalen Vergaberechts hat zuletzt 2016 aufgrund der Reform der Europäischen Vergaberichtlinien im Jahr 2014 stattgefunden. Unter anderem wurde mit der Vergaberechtsreform die grundsätzliche Pflicht zur Kommunikation mit elektronischen Mitteln vorgeschrieben (eVergabe). Zudem werden Vergabeverfahren vor allem von Seiten der Bieter zunehmend rechtlich überprüft. Eine große Zahl von Entscheidungen der Rechtsprechung gilt es zu beachten. Den verantwortlichen Praktikern in den Vergabestellen, die sich im Spannungsfeld zwischen rechtssicherem und wirtschaftlichem Handeln bewegen, sollen mit dem vorliegenden Merkblatt DWA-M 808 weitere Hilfestellungen an die Hand gegeben werden.
Das Merkblatt DWA-M 808 soll im Bereich von Bauvergaben konkrete und praxisorientierte Hilfen geben, die zu einer größeren Rechtssicherheit im Umgang mit ausschreibungs- und vergaberelevanten Fragen beitragen. Der Fokus liegt auf Ausschreibungs- und Vergabeverfahren der Wasser- und Abwasserwirtschaft im Anwendungsbereich der VOB/A, einschließlich der EU-Paragrafen (sog. VOB/A-EU).
Mit dem Merkblatt „Handreichungen zur Ausschreibung und zur Wertung von Angeboten“, das im Juli 2008 erstmalig erschienen ist, hatte die DWA konkret und praxisorientiert Hilfen gegeben, die zu einer größeren Rechtssicherheit im Umgang mit ausschreibungs- und vergaberelevanten Fragen beitragen sollten. Seitdem ist die VOB/A mehrfach geändert worden, so dass auch wesentliche Inhalte im Merkblatt DWA-M 808 nicht mehr zutrafen. Konsequenterweise wurde das Merkblatt im Jahre 2011 von der DWA zurückgezogen. Die bis dahin hohe Verbreitung und Nutzung des Merkblatts hat die DWA veranlasst, das Merkblatt DWA-M 808 zu überarbeiten, so dass es in der jetzt aktualisierten Fassung den Interessenten wieder zur Verfügung steht. In der vorangegangenen Fassung lag der Schwerpunkt der Empfehlungen bei der Wertung der Angebote. Mit der hier vorliegenden überarbeitenden Fassung werden auch die vorausgehenden Phasen einer Vergabe, wie zum Beispiel die Erstellung der Vergabeunterlagen, eingehender behandelt. In diesem Zuge wurde auch die Gliederung dieses Merkblatts an dem Prozessablauf einer vollständigen Vergabe orientiert. Damit werden Verfahrensstufen und deren Inhalte transparent und übersichtlich dargestellt.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe WI-4.1 „Ausschreibungs- und Vergabeverfahren“ (Sprecherin: Dipl.-Ing. Gabriele Köller) im DWA-Fachausschuss WI-4 „Leistungsqualität und Vergabeverfahren“ erstellt.
Frist zur Stellungnahme: 31. Januar 2018. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an Dipl.-Ing. Richard Esser, richard.esser@dwa.de.
Ausgabe 11/2017

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