Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 14.8.2013 der Berufung des Pressfitting-Herstellers Frabo gegen ein Urteil des Landgerichts Köln stattgegeben. Das Teil- und Grundurteil des OLG Düsseldorf sieht vor, dass der DVGW verurteilt wird, der Firma Frabo “für ihr Produkt Frabopress, ein Pressfitting aus Rotguss bzw. Kupfer, das DVGW-Zertifizierungszeichen Wasser sowie das DVGW-Zertifizierungszeichen Gas/Wasser zu erteilen”. Auch eine Schadensersatzanklage gegen den DVGW ist laut OLG-Urteil gerechtfertigt.
Zum vollständigen Teil- und Grundurteil des OLG Düsseldorf , das am 14. August verkündet wurde, gelangen Sie hier:
(Quelle: justiz.nrw.de, OLG Düsseldorf, AZ: VI-2 U (Kart) 15/08)
Der DVGW erwägt laut Pressemitteilung vom 26. August Revision gegen das Urteil einzulegen.