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Neuerscheinung: G 451

"Bodenschutz bei Planung und Errichtung von Gastransportleitungen"

von | 17.10.16

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Für die Belange des Bodenschutzes bei Planung und Bau von Gastransportleitungen gab es im DVGW-Regelwerk bis zur Erstveröffentlichung des Merkblattes im September 2013 keine weiterführenden Hinweise. Zudem war zu beobachten, dass in der Schweiz und in Österreich restriktive behördliche Regelungen zur Anwendung kommen, die nicht unbedingt zum Baufortschritt beitragen. Diese Tendenz war auch in den Genehmigungsverfahren in einigen Bundesländern zu beobachten. Insgesamt gesehen, hat dies die Erarbeitung des Merkblattes initiiert. Das Bundesbodenschutzgesetz (BBod-SchG) beschreibt als ein Schutzziel, dass jeder, der auf den Boden einwirkt, sich so zu verhalten hat, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des BBod-SchG sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit  herbeizuführen. Das Merkblatt "Bodenschutz bei Planung und Errichtung von Gastransportleitungen" ist nach gut zweijähriger Erprobung in der Planungs- und Bauphase von Gastransportleitungen anhand der dadurch gewonnenen Erkenntnisse überarbeitet worden. Er gibt grundlegende Hinweise, wie die Belange des Bodenschutzes bei Planung und Bau von Gastransportleitungen vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen berücksichtigt werden können.

Für die Belange des Bodenschutzes bei Planung und Bau von Gastransportleitungen gab es im DVGW-Regelwerk bis zur Erstveröffentlichung des Merkblattes im September 2013 keine weiterführenden Hinweise. Zudem war zu beobachten, dass in der Schweiz und in Österreich restriktive behördliche Regelungen zur Anwendung kommen, die nicht unbedingt zum Baufortschritt beitragen. Diese Tendenz war auch in den Genehmigungsverfahren in einigen Bundesländern zu beobachten. Insgesamt gesehen, hat dies die Erarbeitung des Merkblattes initiiert.
Das Bundesbodenschutzgesetz (BBod-SchG) beschreibt als ein Schutzziel, dass jeder, der auf den Boden einwirkt, sich so zu verhalten hat, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des BBod-SchG sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit  herbeizuführen.
Das Merkblatt „Bodenschutz bei Planung und Errichtung von Gastransportleitungen“ ist nach gut zweijähriger Erprobung in der Planungs- und Bauphase von Gastransportleitungen anhand der dadurch gewonnenen Erkenntnisse überarbeitet worden. Er gibt grundlegende Hinweise, wie die Belange des Bodenschutzes bei Planung und Bau von Gastransportleitungen vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen berücksichtigt werden können.

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