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Die DVGW-Technische Prüfgrundlage G 5628 wurde in einem Arbeitskreis unter dem technischen Komitee "Bauteile und Hilfsstoffe - Gas" gemeinsam mit Prüflaboratorien und Herstellern nach den sicherheitstechnischen Grundsätzen des DVGW erstellt. Sie ersetzt die vorläufigen Prüfgrundlagen VP 625 und VP 632. Die technische Prüfgrundlage legt Anforderungen und Prüfungen fest, um die Eignung von Installationssystemen, bestehend aus Mehrschichtverbundrohren aus Kunststoff/Al/Kunststoff und deren Verbindern, für die Gasinneninstallation nachzuweisen. Diese  Installationssysteme sind geeignet für Gasinnenleitungen mit einem Rohr-Außendurchmesser von maximal 63 mm entsprechend dem Anwendungsbereich der TRGI bzw. TRF mit Gasen nach DVGW-Arbeitsblatt G 260 - außer Flüssiggas in der Flüssigphase - für einen maximalen Betriebsdruck (MOP) von 100 mbar. Die Einhaltung der Anforderungen dieser Technischen Prüfgrundlage kann vom Hersteller oder einem von diesem ermächtigten Vertreiber durch eine Zertifizierung (Registrierung, Bestätigung, Konformitätsbewertung) bei einer für diese Regel akkreditierten Zertifizierungsstelle nachgewiesen und bestätigt werden. Die Zertifizierungsstelle muss die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17065 erfüllen und dies durch eine Akkreditierung einer Akkreditierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17011 nachweisen. Die jeweilige  Geschäftsordnung der betreffenden Zertifizierungsstelle ist zu beachten. Die  Konformitätsnachweise für die Einzelkomponenten sind unter Einhaltung der Vorgaben der vorgenannten Geschäftsordnung zu erbringen. Es ist vorgesehen, eine Technische Prüfgrundlage zu veröffentlichen, in der die Konformitätsbewertung bei Austausch von Rohrwerkstoffen bei Mehrschichtverbundrohren für die Gasinneninstallation beschrieben wird. Für den Einsatz von Installationssystemen, bestehend aus Mehrschichtverbundrohren aus Kunststoff/Al/Kunststoff und deren Verbindern, für die Gasinneninstallation gilt unverändert die Forderung nach Brand- und Explosionssicherheit der Gasinstallation. Gegenüber den konventionellen metallenen Gasleitungen stellt dieses nichtmetallene Leitungsmaterial die HTB-Qualität nicht bereits von sich aus ("primärer Brandschutz") dar. Bei der in G 5628 beschriebenen, nicht erhöht temperaturbeständigen Gasleitung sind zur Erfüllung der geforderten Brand- und Explosionssicherheit zusätzliche Sekundär-Sicherheitselemente erforderlich. Aus der Notwendigkeit des sicheren Zusammenwirkens mit diesen Sekundäreinrichtungen folgern spezifische Produktanforderungen an das Installationssystem sowie eine darauf abgestimmte Leitungsdimensionierung. Das Brandverhalten und die Rohrleitungsdimensionierung sind systemgebundene Größen, daher sind die Verbinder und die Mehrschichtverbundrohre unterschiedlicher  Installationssysteme nicht untereinander austauschbar. Eine Zertifizierung eines Mehrschichtverbundrohres oder eines Verbinders nach dieser Technischen Prüfgrundlage als Einzelkomponente ist nicht möglich.

Neuerscheinung: G 5628

Kategorie:
Thema:
Autor: Redaktion

Die DVGW-Technische Prüfgrundlage G 5628 wurde in einem Arbeitskreis unter dem technischen Komitee “Bauteile und Hilfsstoffe – Gas” gemeinsam mit Prüflaboratorien und Herstellern nach den sicherheitstechnischen Grundsätzen des DVGW erstellt. Sie ersetzt die vorläufigen Prüfgrundlagen VP 625 und VP 632.
Die technische Prüfgrundlage legt Anforderungen und Prüfungen fest, um die Eignung von Installationssystemen, bestehend aus Mehrschichtverbundrohren aus Kunststoff/Al/Kunststoff und deren Verbindern, für die Gasinneninstallation nachzuweisen. Diese  Installationssysteme sind geeignet für Gasinnenleitungen mit einem Rohr-Außendurchmesser von maximal 63 mm entsprechend dem Anwendungsbereich der TRGI bzw. TRF mit Gasen nach DVGW-Arbeitsblatt G 260 – außer Flüssiggas in der Flüssigphase – für einen maximalen Betriebsdruck (MOP) von 100 mbar.
Die Einhaltung der Anforderungen dieser Technischen Prüfgrundlage kann vom Hersteller oder einem von diesem ermächtigten Vertreiber durch eine Zertifizierung (Registrierung, Bestätigung, Konformitätsbewertung) bei einer für diese Regel akkreditierten Zertifizierungsstelle nachgewiesen und bestätigt werden. Die Zertifizierungsstelle muss die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17065 erfüllen und dies durch eine Akkreditierung einer Akkreditierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17011 nachweisen. Die jeweilige  Geschäftsordnung der betreffenden Zertifizierungsstelle ist zu beachten. Die  Konformitätsnachweise für die Einzelkomponenten sind unter Einhaltung der Vorgaben der vorgenannten Geschäftsordnung zu erbringen.
Es ist vorgesehen, eine Technische Prüfgrundlage zu veröffentlichen, in der die Konformitätsbewertung bei Austausch von Rohrwerkstoffen bei Mehrschichtverbundrohren für die Gasinneninstallation beschrieben wird. Für den Einsatz von Installationssystemen, bestehend aus Mehrschichtverbundrohren aus Kunststoff/Al/Kunststoff und deren Verbindern, für die Gasinneninstallation gilt unverändert die Forderung nach Brand- und Explosionssicherheit der Gasinstallation.
Gegenüber den konventionellen metallenen Gasleitungen stellt dieses nichtmetallene Leitungsmaterial die HTB-Qualität nicht bereits von sich aus (“primärer Brandschutz”) dar. Bei der in G 5628 beschriebenen, nicht erhöht temperaturbeständigen Gasleitung sind zur Erfüllung der geforderten Brand- und Explosionssicherheit zusätzliche Sekundär-Sicherheitselemente erforderlich. Aus der Notwendigkeit des sicheren Zusammenwirkens mit diesen Sekundäreinrichtungen folgern spezifische Produktanforderungen an das Installationssystem sowie eine darauf abgestimmte Leitungsdimensionierung. Das Brandverhalten und die Rohrleitungsdimensionierung sind systemgebundene Größen, daher sind die Verbinder und die Mehrschichtverbundrohre unterschiedlicher  Installationssysteme nicht untereinander austauschbar. Eine Zertifizierung eines Mehrschichtverbundrohres oder eines Verbinders nach dieser Technischen Prüfgrundlage als Einzelkomponente ist nicht möglich.

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