Mit der Überarbeitung des DVGW-Arbeitsblattes G 466-1 “Gasleitungen aus Stahlrohren für einen Auslegungsdruck von mehr als 16 bar – Betrieb und Instandhaltung” hat das Technische Komitee “Gastransportleitungen” des DVGW mit Zustimmung des Technischen Komitees “Gasverteilung” das Arbeitsblatt an den Stand der Technik angepasst und eine detaillierte Technische Regel für Betrieb und Instandhaltung von Gasleitungen zur Versorgung der Allgemeinheit mit Gas erstellt. Der Begriff Instandhaltung umfasst dabei gemäß DIN EN 13306 die Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung des Systems Gasleitung.
Die wesentlichste Änderung stellt der Anwendungsbereich dar, dieser ist nun für Gasleitungen mit einem Auslegungsdruck von mehr als 16 bar aus Stahlrohren gültig. Ergänzt wurde außerdem mit Blick auf juristische Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Bau einer Gastransportleitung der Hinweis, dass der Anwendungsbereich hinsichtlich des maximal zulässigen Betriebsdruckes nach oben hin nicht begrenzt ist.
Durch die Anhebung des Auslegungsdruckes im Anwendungsbereich auf 16 bar ist zunächst bis zur Überarbeitung des Arbeitsblattes G 465-2 „Gasleitungen mit einem Betriebsdruck bis 5 bar – Instandsetzung“ eine mögliche Regelwerkslücke entstanden. Im Vorwort wurde daher auf Beschluss des eingangs genannten Technischen Komitees der Hinweis ergänzt, dass Instandsetzungsarbeiten in Gasnetzen mit einem Auslegungsdruck von 5 bis 16 bar bis zur Neuerscheinung des DVGW Arbeitsblattes G 465-2 gemäß den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes G 466-1 durchzuführen sind.
Der Inhalt des DVGW-Arbeitsblattes wurde an die gelebte Praxis bei der Instandhaltung von Gasleitungen aus Stahlrohren mit Auslegungsdrücken größer als 16 bar angepasst und beschreibt somit den Stand der Technik.
Unter Hinweis auf die DIN EN 1594 „Gasinfrastruktur – Rohrleitungen mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck über 16 bar – Funktionale Anforderungen“ sind vom Netzbetreiber für Betrieb und Instandhaltung der Gasleitung geeignete Qualitätssicherungs- und Managementsysteme sowie ein Rohrleitungsintegritätsmanagementsystem anzuwenden.
Im Rahmen der Inspektion der Gasleitung erfolgen Streckenkontrollen weiterhin durch Begehen, Befahren und Befliegen. Die Inspektionsintervalle innerhalb und außerhalb bebauter Gebiete sind nicht verändert worden. Bei oberirdisch verlegten Gasleitungen sind in Abständen von zwei Jahren auch die Rohrbefestigung und der passive Korrosionsschutz zu überprüfen. Ist die Zugänglichkeit der Gasleitung zeitweilig beeinträchtigt (z. B. durch Aufstellen von Zelten und Schaugeschäften), sind situationsbedingt Sonderkontrollen durchzuführen.
Unter dem Aspekt Maßnahmen bei veränderten äußeren Einflüssen auf die Gasleitung wird in dem Arbeitsblatt u. a. auf Bodenbewegungen, Bergbausenkungen, zeitweilige Überschwemmungen, Baumaßnahmen im Einflussbereich der Gasleitung, Heranrücken der Bebauung sowie Bombenfunde, Sprengungen und Rammarbeiten im Bereich der Gasleitung eingegangen. Im Rahmen der betrieblichen Maßnahmen sind Ereignisse mit ungewollter Gasfreisetzung und Personenschaden, Verpuffungen, Explosion, Brand, Trümmerflug oder anderen öffentlichkeitswirksamen Begebenheiten sowie sicherheitsgefährdende Eingriffe im Einflussbereich der Leitung vom Netzbetreiber zu analysieren. Aus den gewonnenen Erkenntnissen sind Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung solcher Ereignisse abzuleiten.
Die Änderungen gegenüber der Version Ausgabe November 2012 im Überblick:
- redaktionelle und konkretisierende Überarbeitung des gesamten Arbeitsblattes
- neuer inhaltlicher Aufbau (Struktur) zur Verbesserung der Lesbarkeit
- Kennzeichnungen in Gebieten mit erhöhtem Schutzbedürfnis ergänzt
- Ergänzung Anwendung von Qualitätssicherungs- und Managementsystemen
- nichtmetallische Reparatursysteme als neue Instandsetzungstechnologie aufgenommen
- umfassende Überarbeitung der Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit der Instandhaltung von Gasleitungen
- sicherheitstechnische Maßnahmen beim Auftreten äußerer Beeinflussungen der Gasleitung ergänzt
- neuer Abschnitt zum Herstellen definierter Betriebszustände einer Gasleitung ergänzt
- Einführung des Begriffs „Intensive KKS-Messtechnik“ Untersuchungspflicht meldepflichtiger Ereignisse aufgenommen.
Ausgabe 5/2018