Diese technische Regel (AGFW-Arbeitsblatt, DVGW-Arbeitsblatt, VDE-Anwendungsregel) gilt für Bauunternehmen im Leitungstiefbau in Bezug auf die Sparten Fernwärme, Gas, Strom, Telekommunikation und Trinkwasser, sie enthält formale, personelle und sachliche Mindestanforderungen sowie optionale Kriterien. Für den Bau der Leitung selbst und diesbezügliche Aspekte gelten die dafür einschlägigen technischen Regeln. Der Begriff Mindestanforderungen bedeutet hier, dass sich aus technischen Regeln und Rechtsvorschriften weitergehende Anforderungen ergeben können bzw. dass der Auftraggeber, insbesondere aufgrund besonderer Merkmale, Schutzbedürfnisse und sonstiger Randbedingungen, weitergehende Anforderungen stellen kann.
Die optionalen Kriterien sind insofern, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, als Hinweise für den Auftraggeber zu betrachten, der die Notwendigkeit weitergehender Anforderungen prüfen muss. Sofern ein Bauunternehmen mehrere Organisationseinheiten hat, gilt diese technische Regel für die Organisationseinheiten, die mit Leitungstiefbau befasst sind, insbesondere gilt diese technische Regel in Gänze für eigenständige Niederlassungen. Eigenständigkeit ist anzunehmen, wenn die Niederlassung den tatsächlichen Betriebsablauf maßgeblich selbst bestimmt bzw. wenn der Hauptbetrieb die Beaufsichtigung der Mitarbeiter und Baustellen nicht im gesamten erforderlichen Umfang leisten kann.
Ausgabe 5/15, EUR 19,23 für DVGW-Mitglieder, EUR 25,63 für Nicht-Mitglieder
Prüfverfahren bewertet Zustand alternder Kunststoffrohre
Zahlreiche Kunststoffrohrleitungen aus den 1970er- und 1980er-Jahren haben ihre ursprünglich auf 50 Jahre veranschlagte Mindestlebensdauer erreicht. Netzbetreiber stehen deshalb vor der Entscheidung, ob sie ihre Rohrsysteme weiter nutzen oder sanieren. Um Betreiber bei der Frage zu unterstützen, hat das Kunststoff-Zentrum SKZ ein Prüf- und Analyseverfahren entwickelt. Mit diesem können Netzbetreiber den tatsächlichen Zustand der Rohrsysteme bewerten und Investitionen gezielter planen.





