Geraten Bio- oder Faulgas in die Luft oder brennbare Flüssigkeiten in die Kanalisation, kann dies in Abwasseranlagen zu Explosionen führen, die immense Schäden verursachen. Um Anlagenbetreibern bei der Sicherstellung eines angemessenen Schutzes vor Explosionen zu unterstützen, hat die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) ein Merkblatt erarbeitet, das Grundsätze und Lösungen für den Explosionsschutz abwassertechnischer Anlagen vorstellt.
DWA-M 217 stellt die Rechtsgrundlagen sowie Hinweise für eine rechtssichere und fachlich angemessene Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben dar und gibt einen Überblick über die fachlich relevanten Aspekte beim Explosionsschutz. Das Merkblatt enthält außerdem Hinweise zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen. Auf das Explosionsschutzdokument, das laut Betriebssicherheitsverordnung für Anlagen vorgeschrieben ist, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, wird ebenfalls eingegangen. Hier müssen die Beurteilung des Gefährdungspotentials und Schutzkonzepte dokumentiert werden. Unterschiede zwischen dem Betrieb von Entwässerungssystemen und Kläranlagen werden in den einzelnen Kapiteln beschrieben. Das Merkblatt richtet sich an Betreiber abwassertechnischer Anlagen.
Frist zur Stellungnahme:
Das Merkblatt DWA-M 217 wird bis zum 31. Januar 2014 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle schriftlich, möglichst in digitaler Form entgegen.
Kontakt:
DWA-Bundesgeschäftsstelle, Hennef
Dr. Stefanie Budewig
E-Mail: budewig@dwa.de